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[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung

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ProfTii:
Die Tätigkeit eines Standesbeamtes wird vermutlich, wie von Spid beschrieben, mit einer EG6/7 bewertet werden. Die EGO sieht doch für diese EGs gar keine Bildungsvoraussetzung vor? (Standesbeamte fallen doch unter den Allgemenen Teil und hier unter Bürodienst?)
Wenn die Bewertung über die bematenrechtlichen Instrumente zu einer A9/10/11 kommen, dann liegt die Zugangsvoraussetzung nicht an der Tätigkeit sondern am Laufbahnrecht, welches eine entsprechende Qulifikation für diese Laufbahn allgemein festlegt.
Das müsste die entsprechenden Unterschiede doch im Kern erklären, oder habe ich einen Denkfehler?

Landsknecht:
Unsere nicht beamteten Standesbeamten erhalten alle 9b/9c, wenn ich das richtig verstehe eine freiwillige Überzahlung meines AG :o

Spid:
Ja.

DeGr:
...sofern die Standesbeamten nicht zusätzlich andere Tätigkeiten auszuüben haben, die die Anforderungen höherer Tätigkeitsmerkmale in einem zeitlich ausreichendem Maße erfüllen.

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