Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 18:51 ---Es kommt darauf an, was erforderlich ist - was der AG fordert oder ggfs. gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hingegen unbeachtlich. So bspw. beim Standesbeamten, für den landesrechtliche Setzungen in mehreren Ländern explizit Hochschulstudium oder AL2 fordern, der aber in Ermangelung sL im entsprechenden Umfang in E6 oder E7 eingruppiert sind.
--- End quote ---
Das würde ja dazu führen, dass die AG-seitige Anforderung deutlich höher ist als die tarifliche, also dann zwar ein Hochschulstudium / AL 2 fordert, aber nur in E6/7 eingruppiert? Da würde ich mich als Bewerber doch arg wundern.
Bzw. wenn ein Hochschulstudium landesrechtlich gefordert ist, warum sollte die Tätigkeit als Standesbeamter dann nicht eine "entsprechende Tätigkeit" im tariflichen Sinne sein?
Spid:
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein, TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Was der AG fordert und ob sich jemand wundert, ist dafür völlig unbeachtlich.
Welche Rolle sollte eine gesetzliche Regelung dafür haben, ob ein Hochschulstudium für die auszuübende Tätigkeit an sich erforderlich sei?
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 25.08.2021 08:17 ---Welche Rolle sollte eine gesetzliche Regelung dafür haben, ob ein Hochschulstudium für die auszuübende Tätigkeit an sich erforderlich sei?
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Das ist, was ich mich frage. Es erscheint mir unlogisch, dass einerseits der Gesetzgeber eine bestimmte Bildungsvoraussetzung für den Standesbeamten fordert, die Tätigkeiten gemäß tariflicher Bewertung jedoch nicht.
Hat für mich keinen Sinn und somit auch nicht für den Bewerber, der sich wundert.
Ist zwar "tariflich unbeachtlich", außerhalb von der Eingruppierung schon.
Spid:
Ob eine bestimmte Vorbildung erforderlich ist, ist eine Frage tatsächlicher, nicht rechtlicher Art. Das löst den scheinbaren Widerspruch auf.
Organisator:
Das stimmt. Für mich bleibt dennoch die Frage, warum der Gesetzgeber eine bestimmte Vorbildung fordert, die für die Ausübung der Tätigkeit nicht erforderlich ist.
Ist aber auch nicht so schlimm, wenn die Frage unbeantwortet bleibt :)
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