Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Unterschiede in den Stellenbeschreibungen im Hinblick auf die Bezahlung

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Spid:

--- Zitat von: BüroLurchNRW am 24.08.2021 13:13 ---
--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 10:12 ---Und E6 oder E7 vs. A9/A10 - bei Standesbeamten bspw.

--- End quote ---

Weißt du denn auch wieso es da so einen großen Unterschied gibt?

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Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 14:13 ---Welche Unterschiede? Die alphanumerischen Bezeichnungen haben schlicht nichts miteinander zu tun.

--- End quote ---

Ein Unterschied könnte sein, dass für Tarifbeschäftigte E6/7 eine abgeschlossene Berufsausbildung ausreicht, für den Beamten A9/10 aber ein abgeschlossenes Hochschulstudium gefordert wird.

Spid:
Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 24.08.2021 14:19 ---Bei TB wäre unbeachtlich, was gefordert würde.

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Was meinst Du damit?

Spid:
Es kommt darauf an, was erforderlich ist - was der AG fordert oder ggfs. gesetzlich vorgeschrieben ist, ist hingegen unbeachtlich. So bspw. beim Standesbeamten, für den landesrechtliche Setzungen in mehreren Ländern explizit Hochschulstudium oder AL2 fordern, der aber in Ermangelung sL im entsprechenden Umfang in E6 oder E7 eingruppiert sind.

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