Was würdest du mir Empfehlen? Lieber Finger weg von dieser Stelle?
Aufgrund der Vorraussicht, dass die Eingruppierung in E3 fällt.. und selbst wenn E5 geboten wird eine Rückzahlung fällig werden kann, bin ich etwas skeptisch geworden.
Brauchst du nicht.
Wenn die dort der Meinung sind, dass sie dir EG5 bezahlen wollen, dann wird da auch die EG5 idR bei rüberkommen.
Ob dies ein Eingruppierungsirrtum ist (gewollt oder ungewollt) kann man so nicht beurteilen.
Ich gebe Spid allerdings Recht, dass oftmals solche Stellen in Geschäftsstelle eher EG3/4 den EG5 sind.
Um sicher zu gehen kannst du im Arbeitsvertrag fixieren lassen, dass du Tätigkeiten der EG5 übertragen bekommst.
Bzgl. einschlägige Berufserfahrung (Stufe3) wird der AG sich eine Rechtsmeinung bilden und entsprechend dich in
Stufe 1 oder 3 einstellen.
Allerdings kannst du im Gespräch darauf hinweisen, dass du die Stelle nur antrittst, wenn dir die Stufe 3 gewährt wird.
Dafür könnte der AG deine berufliche Erfahrung als förderliche Zeiten anerkennen, dass kann in der Regel die Dienststelle selber entscheiden und muss nicht vom Ministerium genehmigt werden.
Auch das solltest du im AV fixieren lassen.