Liebe Mitglieder des Forums,
dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe auf euer über Jahre gewachsenes Schwarmwissen und freue mich auf eure Meinungen.
Ausgangslage: Aufgrund eines Leitungswechsel in der Behörde wurden zusätzliche auszuübende Tätigkeiten übertragen und bestehende erweitert. Da für die Stelle (EG 8 ) keine Stellenbeschreibung existiert, wurde das zum Anlass genommen die auszuübenden Tätigkeiten in Arbeitsvorgänge zu unterteilen und diese, aufgrund ihrer Merkmale, den Merkmalen einer Entgeltgruppe zuzuordnen. Nach Auffassung des Arbeitnehmers entsprechen die Merkmale der auszuübenden Tätigkeiten zu 90% denen der EG 10 TVöD.
Folglich soll ein Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung gestellt werden.
Da der Leitungswechsel schon deutlich länger als 6 Monate her ist, wir Bezug auf die Ausschlussfrist nach § 37 TVöD genommen.
Folgend der Antrag und die Frage: Habt ihr schon solche oder ähnliche Anträge gestellt? Wie sind eure Erfahrungen? Spricht etwas von vornherein gegen diese Formulierung?
Vielen herzlichen Dank!
Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung
Sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell bin ich in Entgeltgruppe (EG) 8 TVöD Stufe 5 eingruppiert. Zum einen erfüllt meine Qualifikation mit einem abgeschlossenen Fachhochschulstudium (Bachelor of Arts in Business) die persönlichen Voraussetzungen für eine Eingruppierung mindestens in der EG 10 TVöD. Zum anderen weisen meine auszuübenden Tätigkeiten Merkmale auf, welche mindestens denen der EG 10 TVöD entsprechen.
Deshalb beantrage ich eine Überprüfung meiner Eingruppierung sowie die Eingruppierung nach mindestens EG 10 TVöD. Weiter mache ich meinen Anspruch auf Nachzahlung des monatlichen Differenzbetrags der EG 8 TVöD Stufe 5 zu mindestens EG 10 TVöD Stufe 5 nach § 37 TVöD sechs Monate rückwirkend ab dem Datum des Eingangs dieses Schreiben bei Ihnen geltend.
Mit freundlichen Grüßen