Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ohne Diplom/Bachelor maximal E8?
Spid:
Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.
Geschädigter:
--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 19:46 ---Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.
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Ja sorry, aber das Zitat ist von DIESER SEITE HIER ;)
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html
Ich will ja vorher schon wissen, auf was ich mich da einlasse...
Spid:
Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
Geschädigter:
--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 19:57 ---Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
--- End quote ---
Das habe ich schon oft von Dir gelesen, aber wieso postest Du dann sowas auf "irgwelchen Websites" wie diesen?! ;)
Wo konkret stehen denn dann die Regelungen? Welcher Seite soll ich denn dann trauen, wenn nicht dieser?!
Spid:
Die maßgeblichen tariflichen Regelungen finden sich naheliegenderweise im Tarifvertrag, hinsichtlich der gegenständlichen Frage in §17 Abs. 4
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