Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ohne Diplom/Bachelor maximal E8?

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Spid:
Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.

Geschädigter:

--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 19:46 ---Weder das dümmliche und unzutreffende Zitat noch Nettoentgelte entfalten im Sachverhalt tarifliche Relevanz noch führte eine Höhergruppierung aus E8/4 in E9b in Stufe 2. Was irgendwer meint, kann nicht beurteilt werden.

--- End quote ---

Ja sorry, aber das Zitat ist von DIESER SEITE HIER ;)
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/hoehergruppierung.html

Ich will ja vorher schon wissen, auf was ich mich da einlasse...

Spid:
Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

Geschädigter:

--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 19:57 ---Irgendwelche Websites sind unbeachtlich. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.

--- End quote ---

Das habe ich schon oft von Dir gelesen, aber wieso postest Du dann sowas auf "irgwelchen Websites" wie diesen?! ;)

Wo konkret stehen denn dann die Regelungen? Welcher Seite soll ich denn dann trauen, wenn nicht dieser?!

Spid:
Die maßgeblichen tariflichen Regelungen finden sich naheliegenderweise im Tarifvertrag, hinsichtlich der gegenständlichen Frage in §17 Abs. 4

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