Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Ohne Diplom/Bachelor maximal E8?

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Geschädigter:
@Spid:

Was steht denn dann auf meiner Abrechnung? E9b? E8? ...?

Wenn E8 als Basis genommen wird, muss ich ja irgendwann auch mal "tatsächlich" in E9B ankommen...

Spid:
Was auf der Abrechnung steht, kann nicht beurteilt werden. Sofern dort die Entgeltgruppe angegeben ist, wäre E9b zutreffend. Abzurechnen wäre das Entgelt der E8/4 plus Garantiebetrag.

Geschädigter:
Weitere Frage:

E8S4 = 3326.44 € brutto

Auf 9a:
S2: 3277.32 € -> kommt nicht in Frage weil geringer
S3: 3326.44 € -> exakt gleicher Betrag wie bei E8S4 -> was nun?!?

"Bei der Höhergruppierung nimmt der Beschäftigte allerdings nicht seine bereits erreichte Entgeltstufe mit, sondern fällt vielmehr in den Stufen der neuen Entgeltgruppe so weit zurück, daß sein neues Gehalt mindestens dem alten entspricht."

Ok entspricht "mindestens" dem alten Gehalt, aber eben auch nicht mehr.

Wird S3 dann genommen? Macht das Sinn für den Staat?

Weil in S4 müsste er "nur" 3424.65 € zahlen, bei S3 3326.44 € + 180 € = 3506.44

Geschädigter:
Kann es sein, dass die Entgelttabelle so "schön" gestaffelt ist, dass man von E8S4 aus nicht wirklich großartig mehr verdienen kann, wenn man in E9 A/B wechselt?!  :( Es bleibt maximal immer bei den 180€ mehr.

Lediglich bei Sprung in E10 S2 (Minimum) hätte man dann 337.79 mehr.

Spid:
Ob etwas Sinn macht, ist für die Geltung der tariflichen Regelungen unbeachtlich. Derselbe Betrag erfüllt das Kriterium „mindestens“. Da der Garantiebetrag auf den Höhergruppierungsgewinn bei stufengleicher Höhergruppierung gedeckelt ist, geht Deine Annahme E9a/3 und E9a/4 fehl.

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