Autor Thema: Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern  (Read 2247 times)

DieMagd

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Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« am: 30.08.2021 14:58 »
Hallo,

ich habe im Juli meinen Arbeitsvertrag gekündigt. Zum 30.09.2021. Die Personalabteilung teilte mir mit, ich solle alles abfeiern/ausgleichen und den Resturlaub in Anspruch nehmen. Ich komme mit meinem Resturlaub und meinen Gleitzeitstunden auf 3,5-4 Wochen Abfeiern + Urlaub. Das gefällt meinem Chef jetzt so überhaupt nicht, sodass er sich diesem gegenüber querstellt. Er möchte, dass ich mir die Gleitzeitstunden ausbezahlen lasse. Das möchte ich aber nicht.

Wer darf denn nun entscheiden, wie ich meine Gleitzeit nutzen darf? Kann ich der Entscheidung meines Chefs entgegenwirken? Ich verzichte ungerne auf den Gleitzeitausgleich.

LG
die Magd.

Spid

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Antw:Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« Antwort #1 am: 30.08.2021 15:05 »
Was sagt denn die Betriebs-/Dienstvereinbarung dazu?

Ansonsten is der AG frei, wie er Entscheidungswege organisiert.

DieMagd

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Antw:Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« Antwort #2 am: 30.08.2021 16:15 »
Die Dienstvereinbarung sagt:
Zitat
Das Zeitguthaben kann durch entsprechende Freizeit in Absprache mit dem/der Vorgesetzten ausgeglichen werden. Es gilt dienstliche Belange zu berücksichtigen.

Also auf Gutdeutsch: Arschkarte?

Übrigens: Tarifvertrag nach TVöD-V (VKA).

Spid

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Antw:Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« Antwort #3 am: 30.08.2021 16:22 »
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen?

DieMagd

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Antw:Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« Antwort #4 am: 30.08.2021 16:27 »
Wenn du mir jetzt sagst, welche "Ausführungen" du meinst, dann kann ich dir die Frage beantworten.

Ansonsten freue ich mich gerne auf andere Resonanzen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Spid

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Antw:Bei Kündigung Gleitzeit abfeiern
« Antwort #5 am: 30.08.2021 16:42 »
Diese Ausführungen:
Was sagt denn die Betriebs-/Dienstvereinbarung dazu?

Ansonsten is der AG frei, wie er Entscheidungswege organisiert.

Wenn ich möchte, daß Zeitguthaben abgebaut werden, ist mir die Auffassung subalternen Führungspersonals egal.

Bei den meisten öffentlichen AG kommt subalternem Führungspersonal in Personalangelegenheiten bestenfalls ein Sichtvermerk auf einem Urlaubsantrag zu. Wenn die Personalabteilung zum Abbau auffordert, einfach den Urlaubsantrag und einen Vorschlag zum Abbau des Zeitguthabens an diese senden, den Vorgesetzten in Kopie beteiligen und schauen, was passiert.