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Verpflichtung Mehrarbeit/Überstunden

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Organisator:
Wenn der AN zur Mehrarbeit verpflichtet werden soll, ist dies durch den Arbeitgeber anzuordnen.
Wenn der AN seine Arbeitszeit im Rahmen einer Gleitzeitregelung erbringen soll, kann er nach eigenem Ermessen über die Zeitraum der Erbringung der vereinbarten Arbeitszeit (39 Stunden) entscheiden.

Mehrarbeit ist hier ungleich des Aufbaus von Gleitzeitguthaben.

Spid:
Eben. Überstunden und Mehrarbeit haben keinerlei Zusammenhang zu Gleitzeit und dabei entstehenden Zeitguthaben oder Zeitschuld.

Stefl:

--- Zitat von: Spid am 31.08.2021 11:14 ---Eben. Überstunden und Mehrarbeit haben keinerlei Zusammenhang zu Gleitzeit und dabei entstehenden Zeitguthaben oder Zeitschuld.

--- End quote ---
Wenn ich bspw. Mehrarbeit leiste, gleichzeitig ein Zeitausgleichskonto habe, werden die Mehrarbeitsstunden auf das Zeitausgleichskonto gebucht.
Mit "Gleitzeit" habe ich mich unglücklich ausgedrückt: Hier ist eine Gleitzeitvereinbarung gemeint, die Kernarbeitszeiten festlegt und nur wenig individuellen Gestaltungsspielraum ermöglicht.

Für mich steht nach wie vor die Frage im Raum, ob der AN zur Leistung von Mehrarbeit und auch Stunden oberhalb derer eines Vollbeschäftigten verpflichtet ist und somit mit seinem Antrag auf Reduzierung der ArbZeit auf 39 Wochenstunden nichts gewonnen hat?

Spid:
Es gibt kein "Zeitausgleichskonto". Es gibt entweder eine Gleitzeitvereinbarung, ein Arbeitzeitkonto nach §10 oder beides oder keines von beidem. Überstunden und Mehrarbeit sind nicht auf einem Gleitzeitkonto zu buchen, bei einem Arbeitszeitkonto trifft der AN die Enstcheidung, was zu buchen oder nicht zu buchen ist.

Bei einer arbeitsvertraglichen Regelung sind auch TZ-Beschäftigte zu Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet, siehe §6 Abs. 5. Eine solche wurde geschildert. Mithin besteht eine Verpflichtung.

Organisator:

--- Zitat von: Stefl am 31.08.2021 11:29 ---Für mich steht nach wie vor die Frage im Raum, ob der AN zur Leistung von Mehrarbeit und auch Stunden oberhalb derer eines Vollbeschäftigten verpflichtet ist und somit mit seinem Antrag auf Reduzierung der ArbZeit auf 39 Wochenstunden nichts gewonnen hat?

--- End quote ---

Laut deinem Ausgangspost hast du dich zu Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Wenn diese (in der Regel vom Personalbereich und mit Mitbestimmung des PR) angeordnet werden, musst du sie ableisten. Dafür gibt es dann in der Regel unverfallbare Zeitgutschriften und zusätzliches Entgelt oder die Stunden werden vollständig abgegolten.

Auf einem Gleitzeitkonto werden nur diese Zeitguthaben geführt, die du freiwillig über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leistest.

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