Autor Thema: Erfahrungsstufe nach Aufstieg  (Read 1720 times)

ChrisTopf

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Erfahrungsstufe nach Aufstieg
« am: 31.08.2021 12:05 »
Guten Tag,

aktuell bin ich in Entgeltgruppe E 11, Stufe 4 eingruppiert. Ich bin befristet auf einer Stelle, bewertet nach E 12, eingesetzt und erhalte dementsprechend eine Zulage von 180€, da die Bruttobeträge von E 11 Stufe 4 und E 12 Stufe 3 identisch sind.

Meine Frage: Wenn ich meine Stelle wechseln sollte, auf eine Stelle bewertet nach E 12, in welcher Stufe lande ich bei diesem Aufstieg?

Würde ich in Stufe 3 landen, so hätte ich durch die fehlende Zulage von 180€ und der niedrigeren Jahressonderzahlung in E 12 massive monetäre Einbußen.

Danke im Voraus!

ChrisTopf

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe nach Aufstieg
« Antwort #1 am: 31.08.2021 12:07 »
Erfahrungsstufen gibt es im TV-L nicht. Eine Höhergruppierung aus E11/4 in E12 führt in Stufe 3.

ChrisTopf

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Antw:Erfahrungsstufe nach Aufstieg
« Antwort #2 am: 31.08.2021 13:14 »
Danke für die schnelle Rückmeldung :)

D.h. bewerbe ich mich auf eine E 12 und erhalte auch den Zuschlag würde ich von E 11 Stufe 4 in die E 12 - Stufe 3 wechseln?

Rechnet man sich das durch, also den Unterschied zwischen E 11 Stufe 4 mit Zulage auf E 12 und dem Wechsel auf eine Stelle mit einer E 12, sind das fast 9.000,00€ netto, die man in drei Jahren, bis E 12 Stufe 4 einbüßt (Wegfall Garantiebetrag, Minderung Jahressonerzahlung).

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe nach Aufstieg
« Antwort #3 am: 31.08.2021 13:20 »
Inwiefern würde der Garantiebetrag wegfallen? Der Anspruch auf den Garantiebetrag entstünde doch überhaupt erst durch die Höhergruppierung. Bei der vorübergehenden Übertragung besteht ja nur Anspruch auf eine Zulage in gleicher Höhe.

ChrisTopf

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Antw:Erfahrungsstufe nach Aufstieg
« Antwort #4 am: 31.08.2021 14:26 »
Ok, da habe ich die falschen Wörter genutzt. Demnach erhalte ich aktuell, aufgrund der höherwertigen Tätigkeiten einen Zuschlag. Den Garantiebetrag würde es bei Umsetzung auf eine E 12 geben. Beide Beträge sind gleich hoch. Bleibt noch der bittere Nachgeschack mit der Jahresonderzahlung.