Autor Thema: Bin ich ab morgen höhergruppiert?  (Read 2619 times)

gdb

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Bin ich ab morgen höhergruppiert?
« am: 31.08.2021 22:36 »
Hi.

Ich arbeite als Angestellter nach TVöD-B. Neulich wurde unsere Teamleiterstelle neu ausgeschrieben und ich gewann das Auswahlverfahren. Ab morgen geht es los. Soweit so gut. :)

Einen neuen Arbeitsvertrag oder eine Vertragsänderung habe ich nicht bekommen. Nur eine Personalverfügung, die mich als neue TL bestellt und dass ich eine Vergütung um eine EG höher erhalte und ich die nächste Stufe zum Tag X erhalte.

Bin ich damit morgen früh beim Einstempeln richtig höher gruppiert, auch ohne Vertragsänderung (dort steht noch die alte EG)? Oder ist das nur auf Probe? Kann mir die eine höhere EG wieder weggenommen werden, wenn ich den Job intern wieder (unfreiwillig) wechsel? Mir ist der Hintergrund unklar, warum ich keine Vertragsänderung unterschreiben musste/durfte.

Mir außerdem unklar: Ist Entgeltordnung, Teil B, Bereich XII, Abschnitt 20 auch auf Abschnitt 4a anwendbar? Wenn ja, zählen im Abschnitt 20 die Köpfe oder VZÄ bei der Bestimmung der Größe der organisatorischen Einheit? Muss ich für eine solche EG 10 studiert haben? Habe nur eine abgeschlossene Ausbildung.

Bitte verzeiht ungenaue Formulierungen, bin kein Jurist. Danke im Voraus. Ihr macht hier alle coole Arbeit! :) *daumen hoch*

Gruß

Spid

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Antw:Bin ich ab morgen höhergruppiert?
« Antwort #1 am: 31.08.2021 22:45 »
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung. Der Vertrag ist aber nicht das Stück Papier, auf dem der Arbeitsvertrag möglicherweise abgefaßt ist. Die Änderung kann auch konkludent erfolgen, bspw. durch die Übertragung der anderen auszuübenden Tätigkeit durch den AG und die Ausübung durch den AN. Teil B Abschnitt XII hat keine weitere Untergliederung.

gdb

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Antw:Bin ich ab morgen höhergruppiert?
« Antwort #2 am: 01.09.2021 17:12 »
Danke Spid. :)

Da hab ich mich wohl vertippt: Ich meinte nicht Abschnitt XII. sondern Abschnitt XI. -- "20. Leitende Beschäftigte" und ob das auch für "4a. Alltagsbegleiterinnen  und –begleiter, Betreuungskräfte" gilt.


Spid

  • Gast
Antw:Bin ich ab morgen höhergruppiert?
« Antwort #3 am: 01.09.2021 17:26 »
Für Alltagsbegleiter finden die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale des Teils A Abschnitt I Ziffer 3 Anwendung.