Ab dem nächsten Monat beziehe ich Krankengeld. Laut TV-L habe ich einen Anspruch auf einen Krankengeldzuschuss duch den AG. Dieser berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und den tatsächlichen Geldleistungen des Sozialleistungsträgers, also dem Bruttokrankengeld, welches von der Krankenkasse zu leisten ist.
Nun habe ich gehört, dass für Übergeleitete aus dem BAT, wie ich, eine andere Regelung gilt. Danach berechnet sich für diese TB der Krankengeldzuschuss aus der Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Nettokrankengeld.
Stimmt das?