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Besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Leiter bei einem Versorger

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Danielr:
Hallo Forum,

aktuell versuche ich mir eine Meinung über meine Eingruppierung zu bilden.
Im speziellen geht es mir aktuell darum ob "Besondere Schwierigkeit und Bedeutung" zu bejahen ist.
Ich hatte mir dazu mal diesen Haufe-Artikel durchgelesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-tvoed-bund-1211-besondere-schwierigkeit-und-bedeutung-der-taetigkeit_idesk_PI13994_HI7170553.html

Meine Abteilung hat ein recht breit gestreutes Aufgabengebiet und ist als Dienstleister für alle Bereiche des Unternehmens tätig. Mir ist auch bekannt wie andere Leiter bzw. mein Vorgänger vergütet wurde, aber das heißt ja bekanntlich nicht immer unbedingt etwas.

Habt Ihr ein paar Urteile zur Hand wo mal bei einem Versorger mit Tvöd (Kommunen) definiert wurde, wann die Leitung einer Abteilung oder eines Bereiches besonders schwierig ist bzw. wie sich die Bedeutung ermitteln lässt?

FG

2strong:
Vielleicht beschreibst Du Deine Funktion einfach mal näher.

Kaiser80:
Oder noch besser: die auszuübenden Tätigkeiten... und dann noch besser: Nebst Zeitanteilen...

Danielr:
Hallo,

meine auszuübende Tätigkeit ist zu 90% Leitung des Fachbereichs mit dem ganzen drum herum den der Aufgabenbereich halt so mit sich bringt. Da der Zuschnitt der  Abteilung recht speziell ist, würde ich den halt ungern preisgeben. Es sind halt 4+ verschiedene Themenbereiche vornehmlich aus dem regulierten Bereich.

Ich würde halt gerne abgrenzen können wie sich die oben genannten Eigenschaften im Gesamtunternehmen einordnen bzw nach welchen Kriterien man das tun könnte.

Spid:
Der im Ursprungsbeitrag verlinkte Kommentar referenziert doch auf entsprechende Rechtsprechung.

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