Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Leiter bei einem Versorger

<< < (2/5) > >>

Danielr:
Ist das im gesperrten Teil refernziert? Der öffentliche Teil endet bei Beispiel 1.

Spid:
Man braucht halt die Lizenz, damit die Fußnoten angezeigt werden.

Danielr:
Ich habe mal die 30 Minuten Premium genutzt um mir die Urteile herauszusuchen. So richtig hat mich das aber nicht weitergebracht.

Mal als Beispiel für mein Verständnis...
Leiter einer kaufmännischen Abteilung mit den typischen Aufgaben.

Wie ermittelt man hier ob die besondere Schwierigkeit und Bedeutung? Vom Gefühl her würde ich sagen, dass hier alles recht gut definiert ist und Studieninhalt ist. Also vermutlich 9b. Irgendein Gestaltungsspielraum/selbständige Leistung dürfte es ja theoretisch nicht geben. Würde das Unternehmen jetzt wesentlich mehr Geschäftszweige als üblich haben könnte das dann die E10/E11 rechtfertigen?

Spid:
Wenn es keine sL gibt, ist es auch keine E9b, sondern nur eine E6. Dann wäre die Heraushebung hinsichtlich einer besonderen Schwierigkeit und Bedeutung gar nicht zu prüfen.

Danielr:
Ah ja die 9b hatte ja umfassende Kenntnisse und sL.
Wann würden Sie denn sagen,  dass sich die Tätigkeiten aus der besonderen Verantwortung der 9c heraushebt?
Anzahl MA
Bilanzgröße
Anzahl der Unternehmenszweige mit ggf. unterschiedlichen Ansätzen und Regeln in der Buchführung?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version