Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenzuordnung bei Stellenwechsel
TVWaldschrat:
--- Zitat von: Spid am 03.09.2021 15:35 ---Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.
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Und so ein Anlass kann z.B. so aussehen wie genannt, oder auch anders? Dass der AN einen Wechselwillen nennt, oder auch Bedingungen für die Annahme der Tätigkeiten?
Spid:
Das ist alles denkbar.
Lothar57:
Laut §16,5 hat der AG die Möglichkeit, u.a. zur Bindung von qualifizierten Fachkräften ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg zu gewähren. Es handelt sich um eine Kann-Regelung ohne Rechtsanspruch durch den AN. Daher hat der AG auch leider einen großen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob eine Bindung einer Fachkraft erforderlich ist. Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann, andere handeln umsichtiger und warten nicht so lange ab, bis das Kind bereits am Brunnenrand sitzt - bildlich gesprochen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Lothar57 am 03.09.2021 19:44 ---Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
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Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....
TVWaldschrat:
--- Zitat von: WasDennNun am 03.09.2021 21:26 ---
--- Zitat von: Lothar57 am 03.09.2021 19:44 ---Manche AG reagieren erst, wenn der AN einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag einer anderen Firma vorlegen kann,
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Hihi, Und können dann nicht mehr mithalten und lernen nichts daraus....
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Tipps nehme ich gerne, ich verzweifle schon länger an der Anti-Personal-Abteilung und deren internes Zulagenrumgeschiebe.
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