Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenzuordnung bei Stellenwechsel

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Spid:
Der oben genannte ist eine ganz gewöhnliche Höhergruppierung und wie ausgeführt geregelt.

TVWaldschrat:
Also sind auch keine Zulagen möglich, weil es nur eine Höhergruppierung ist?

Spid:
Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.

TVWaldschrat:

--- Zitat von: Spid am 03.09.2021 15:24 ---Eine Zulage nach §16 Abs. 5 wäre möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die berührt aber die Stufe nicht.

--- End quote ---
Was wäre denn die Voraussetzung für "zur Bindung von qualifizierten Fachkräften"? Ein weg-bewerben des Angestellten und Angebotsvorlage, wie vermutet?

Spid:
Es muß Anlaß geben, die eine Bindung erforderlich scheinen lassen.

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