Autor Thema: Anrechnung Berufserfahrung  (Read 5940 times)

FlipFlup

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Anrechnung Berufserfahrung
« am: 04.09.2021 11:23 »
Moin zusammen,

ich habe einen neuen Job als Staatlich gepr. Techniker im öffentlichen Dient angefangen. Nun wurde ich in die erste Erfahrungsstufe der TV-L 9b eingeordnet.
Ich habe 2 Jahre Berufserfahrung als Techniker, 4 Jahre als Facharbeiter und besitze eine Weiterbildung (hat 6 Monate gedauert) die mir bei der Stelle ebenso nützlich ist. Ich bin verwundert das mir nichts angerechnet wird. Die Begründung dazu ist das ich länger als 6 Monate arbeitssuchend war.
Ist das so richtig? Mir erscheint es etwas unlogisch. Berufserfahrung ist Berufserfahrung. Und Corona hat nicht gerade dafür gesorgt, dass man einfacher einen Job finden konnte. Und dann wird alles genullt :o ??





Spid

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #1 am: 04.09.2021 11:30 »
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Der TV-L hat Stufen der Entgelttabelle. Diese bilden weder Erfahrung noch Berufserfahrung noch einschlägige Berufserfahrung ab.

Einzig einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren begründet einen Anspruch gegen den AG. Einschlägige Berufserfahrung verfällt nach 6 Monaten.

Förderliche Zeiten kann der AG berücksichtigen, aber nur solange die Stelle nicht besetzt ist - denn dann besteht kein Personalgewinnungsproblem mehr. Derlei wäre vor Abschluss des Arbeitsvertrages zu verhandeln gewesen.

WasDennNun

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #2 am: 04.09.2021 17:52 »
Und dann wird alles genullt :o ??
Ja leider wird dann alles rechtens genullt, weil es eben genügend Menschen gibt, die das mit sich machen lassen. Und erst nach der Unterschrift unter dem Vertrag nachfragen, wieviel Geld man bekommt und sich nicht auf Augenhöhe mit dem AG darüber vorab unterhalten.

Du kannst also wieder auf die Suche gehen und deinem aktuellem AG sagen: Zulage von zwei Stufen oder ich gehe.

EDV Sachverständiger

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #3 am: 05.09.2021 07:30 »
Moin zusammen,

ich habe einen neuen Job als Staatlich gepr. Techniker im öffentlichen Dient angefangen. Nun wurde ich in die erste Erfahrungsstufe der TV-L 9b eingeordnet.
Ich habe 2 Jahre Berufserfahrung als Techniker, 4 Jahre als Facharbeiter und besitze eine Weiterbildung (hat 6 Monate gedauert) die mir bei der Stelle ebenso nützlich ist. Ich bin verwundert das mir nichts angerechnet wird. Die Begründung dazu ist das ich länger als 6 Monate arbeitssuchend war.
Ist das so richtig? Mir erscheint es etwas unlogisch. Berufserfahrung ist Berufserfahrung. Und Corona hat nicht gerade dafür gesorgt, dass man einfacher einen Job finden konnte. Und dann wird alles genullt :o ??
Man sollte, wie hier bereits erwähnt, VOR der Vertragsunterzeichnung sein Gehalt verhandeln. Steht es dann erst mal im Arbeitsvertrag drinnen wird es sehr schwer da noch was zu ändern. Der TV-L setzt jedoch nicht zwingend formale Abschlüsse voraus. Es wird die reine Stelle bewertet, völlig egal ob man Hilfsarbeiter oder Dr. ist. Es kann auch immer mit "gleichwertiger Erfahrung" durchaus differenziert eingruppiert werden.

Bsp.: Ich wollte ein Jahresgehalt haben, welches mind. E9b Stufe 5 mit Zulage entspricht bei dieser Behörde. Habe ich so kommuniziert und wurde auch schriftlich im Vertrag fixiert. Da kann dann hinterher keine Seite mehr sagen man hätte sich eigentlich was anderes erwartet. Klar bin ich aufgrund meiner Qualifikation, meinen Kenntnissen und meiner Berufserfahrung (ja auch die wird da mit eingerechnet!) in der IT zu niedrig eingruppiert. War mir bewußt. Ich komme mit klar und mir reicht das Gehalt zum leben.

WasDennNun

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #4 am: 05.09.2021 08:29 »
Klar bin ich aufgrund meiner Qualifikation, meinen Kenntnissen und meiner Berufserfahrung (ja auch die wird da mit eingerechnet!) in der IT zu niedrig eingruppiert. War mir bewußt. Ich komme mit klar und mir reicht das Gehalt zum leben.
Du meinst du bekommst ein zu niedriges Entgelt, denn die Eingruppierung steht ja nicht zur Disposition  ;)
Ansonsten stimme ich dir zu 100% zu. Und "verkaufe" mich seit ein paar Jahren im öD unter "Wert".
Die nicht monetäre Vorteile wiegen es für mich auf und mir reicht das Gehalt zum leben.
(wäre aber auch nicht bereit gewesen in der Stufe 3 zu starten um dann die Stufen nach oben zu kriechen)

EDV Sachverständiger

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #5 am: 05.09.2021 08:49 »
Du meinst du bekommst ein zu niedriges Entgelt, denn die Eingruppierung steht ja nicht zur Disposition  ;)
Ansonsten stimme ich dir zu 100% zu. Und "verkaufe" mich seit ein paar Jahren im öD unter "Wert".
Die nicht monetäre Vorteile wiegen es für mich auf und mir reicht das Gehalt zum leben.
(wäre aber auch nicht bereit gewesen in der Stufe 3 zu starten um dann die Stufen nach oben zu kriechen)
Sieht man sich die reine Stellenbeschreibung an im TV-L was ich so mache müsste ich mind. EG 11 bekommen. Ist halt bei uns nicht so. Ist auch nicht weiter tragisch. Man muß halt für sich selbst entscheiden was wichtig ist. Für mich war wichtig, daß ich jetzt bis zur Rente "meinen Laden" gefunden habe.

Spid

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #6 am: 05.09.2021 08:54 »
Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllt, bist Du auch in E11 eingruppiert. Das durchzusetzen berührt die Möglichkeit, beim AG bis zur Rente zu bleiben, in keinster Weise.

FlipFlup

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #7 am: 05.09.2021 11:33 »
Vielen Dank für die Antworten.
Das man sich im öffentlichen Dienst als Techniker (oder ähnliches) unter Wert verkauft ist eine Sache, dafür arbeitet man auch dementsprechend. Das ist schon okay.

Und zu dem Thema Gehalt aushandeln im Bewerbungsgespräch und kein Personalgewinnungsproblem:
Die Stelle war 2018 ausgeschrieben ohne das jemand gefunden wurde. im Februar wurde sie wieder ausgeschrieben. Ich war der einzige Bewerber und hab die Stelle diesen Monat bekommen. Wenn das kein Personalgewinnungsproblem ist dann weiß ich auch nicht. Hat ja nur Jahre gedauert die Stelle zu besetzen.
Im Bewerbungsgespräch wurde nichts über die Erfahrungsstufen oder wie man sie nennt gesprochen. Ich dachte diese ergeben sich aus den vorherigen Berufsjahren.

Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.

Spid

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #8 am: 05.09.2021 11:38 »
Das Personalgewinnungsproblem ist spätestens dann gelöst, wenn die Stelle besetzt ist.

Der AG zahlt das, was vereinbart worden ist. Nach eigenem Bekunden hast Du kein höheres Entgelt verhandelt, als das noch möglich war. AN sind stets zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ob sie mit ihrem Versagen, ein Entgelt zu verhandeln, zufrieden sind oder nicht, ist unbeachtlich.

Bob Kelso

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #9 am: 05.09.2021 11:43 »

Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.

Könnten Sie sich vorstellen ein paar Monate im medizinischen / psychotherapeutischen / pädagogischen / stationären oder auch ambulanten Bereich zu hospitieren?
Vielen Dank für Ihre Überlegungen und Antwort!
Grüße! 

EDV Sachverständiger

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #10 am: 05.09.2021 11:46 »
Vielen Dank für die Antworten.
Das man sich im öffentlichen Dienst als Techniker (oder ähnliches) unter Wert verkauft ist eine Sache, dafür arbeitet man auch dementsprechend. Das ist schon okay.

Und zu dem Thema Gehalt aushandeln im Bewerbungsgespräch und kein Personalgewinnungsproblem:
Die Stelle war 2018 ausgeschrieben ohne das jemand gefunden wurde. im Februar wurde sie wieder ausgeschrieben. Ich war der einzige Bewerber und hab die Stelle diesen Monat bekommen. Wenn das kein Personalgewinnungsproblem ist dann weiß ich auch nicht. Hat ja nur Jahre gedauert die Stelle zu besetzen.
Im Bewerbungsgespräch wurde nichts über die Erfahrungsstufen oder wie man sie nennt gesprochen. Ich dachte diese ergeben sich aus den vorherigen Berufsjahren.

Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.
Davor informieren, was man mit Abschluß, Berufserfahrung und zusätzlicher Qualifikation wert ist. Von irgendeiner "automatischen Eingruppierung" in TV-L ist mit Nichten auszugehen. Ich selbst bin mind. zwei Stufen unter meinem Tätigkeitsbereich eingruppiert. Macht mir aber nix aus, da ich dadurch auch klar komme. Frage ist hier nur, ob Sie damit klarkommen. Falls nicht, entweder nachverhandeln nach einem Jahr oder so oder andere Stelle suchen.

Spid

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #11 am: 05.09.2021 11:48 »
TB können nicht falsch eingruppiert sein, sie sind vielmehr stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

EDV Sachverständiger

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #12 am: 05.09.2021 11:50 »
TB können nicht falsch eingruppiert sein, sie sind vielmehr stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Das ist die Therorie. Die Praxis mag anders aussehen. Höhere EG für Dummschwätzer, welche sich besser verkaufen und die wirkliche Arbeit den "unteren EGs überlassen".... Ach halt, Sie schon wieder.........

Spid

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #13 am: 05.09.2021 11:54 »
Nein, das ist die Praxis. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Da dazu niemand tätig werden muß, formt Recht mithin Realität. Aber es war ja klar, daß Du das nicht weißt.

FlipFlup

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Antw:Anrechnung Berufserfahrung
« Antwort #14 am: 05.09.2021 12:40 »
Es hilft also nur der Hammer. Ne andere Stelle suchen und wenn es soweit ist mehr verlangen oder gehen.