Das Personalgewinnungsproblem ist spätestens dann gelöst, wenn die Stelle besetzt ist.
Der AG zahlt das, was vereinbart worden ist. Nach eigenem Bekunden hast Du kein höheres Entgelt verhandelt, als das noch möglich war. AN sind stets zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ob sie mit ihrem Versagen, ein Entgelt zu verhandeln, zufrieden sind oder nicht, ist unbeachtlich.