Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anrechnung Berufserfahrung
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: FlipFlup am 05.09.2021 11:33 ---Vielen Dank für die Antworten.
Das man sich im öffentlichen Dienst als Techniker (oder ähnliches) unter Wert verkauft ist eine Sache, dafür arbeitet man auch dementsprechend. Das ist schon okay.
Und zu dem Thema Gehalt aushandeln im Bewerbungsgespräch und kein Personalgewinnungsproblem:
Die Stelle war 2018 ausgeschrieben ohne das jemand gefunden wurde. im Februar wurde sie wieder ausgeschrieben. Ich war der einzige Bewerber und hab die Stelle diesen Monat bekommen. Wenn das kein Personalgewinnungsproblem ist dann weiß ich auch nicht. Hat ja nur Jahre gedauert die Stelle zu besetzen.
Im Bewerbungsgespräch wurde nichts über die Erfahrungsstufen oder wie man sie nennt gesprochen. Ich dachte diese ergeben sich aus den vorherigen Berufsjahren.
Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.
--- End quote ---
Davor informieren, was man mit Abschluß, Berufserfahrung und zusätzlicher Qualifikation wert ist. Von irgendeiner "automatischen Eingruppierung" in TV-L ist mit Nichten auszugehen. Ich selbst bin mind. zwei Stufen unter meinem Tätigkeitsbereich eingruppiert. Macht mir aber nix aus, da ich dadurch auch klar komme. Frage ist hier nur, ob Sie damit klarkommen. Falls nicht, entweder nachverhandeln nach einem Jahr oder so oder andere Stelle suchen.
Spid:
TB können nicht falsch eingruppiert sein, sie sind vielmehr stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2021 11:48 ---TB können nicht falsch eingruppiert sein, sie sind vielmehr stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
--- End quote ---
Das ist die Therorie. Die Praxis mag anders aussehen. Höhere EG für Dummschwätzer, welche sich besser verkaufen und die wirkliche Arbeit den "unteren EGs überlassen".... Ach halt, Sie schon wieder.........
Spid:
Nein, das ist die Praxis. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Da dazu niemand tätig werden muß, formt Recht mithin Realität. Aber es war ja klar, daß Du das nicht weißt.
FlipFlup:
Es hilft also nur der Hammer. Ne andere Stelle suchen und wenn es soweit ist mehr verlangen oder gehen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version