Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Anrechnung Berufserfahrung
EDV Sachverständiger:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.09.2021 08:29 ---Du meinst du bekommst ein zu niedriges Entgelt, denn die Eingruppierung steht ja nicht zur Disposition ;)
Ansonsten stimme ich dir zu 100% zu. Und "verkaufe" mich seit ein paar Jahren im öD unter "Wert".
Die nicht monetäre Vorteile wiegen es für mich auf und mir reicht das Gehalt zum leben.
(wäre aber auch nicht bereit gewesen in der Stufe 3 zu starten um dann die Stufen nach oben zu kriechen)
--- End quote ---
Sieht man sich die reine Stellenbeschreibung an im TV-L was ich so mache müsste ich mind. EG 11 bekommen. Ist halt bei uns nicht so. Ist auch nicht weiter tragisch. Man muß halt für sich selbst entscheiden was wichtig ist. Für mich war wichtig, daß ich jetzt bis zur Rente "meinen Laden" gefunden habe.
Spid:
Wenn die auszuübende Tätigkeit die Tätigkeitsmerkmale der E11 erfüllt, bist Du auch in E11 eingruppiert. Das durchzusetzen berührt die Möglichkeit, beim AG bis zur Rente zu bleiben, in keinster Weise.
FlipFlup:
Vielen Dank für die Antworten.
Das man sich im öffentlichen Dienst als Techniker (oder ähnliches) unter Wert verkauft ist eine Sache, dafür arbeitet man auch dementsprechend. Das ist schon okay.
Und zu dem Thema Gehalt aushandeln im Bewerbungsgespräch und kein Personalgewinnungsproblem:
Die Stelle war 2018 ausgeschrieben ohne das jemand gefunden wurde. im Februar wurde sie wieder ausgeschrieben. Ich war der einzige Bewerber und hab die Stelle diesen Monat bekommen. Wenn das kein Personalgewinnungsproblem ist dann weiß ich auch nicht. Hat ja nur Jahre gedauert die Stelle zu besetzen.
Im Bewerbungsgespräch wurde nichts über die Erfahrungsstufen oder wie man sie nennt gesprochen. Ich dachte diese ergeben sich aus den vorherigen Berufsjahren.
Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.
Spid:
Das Personalgewinnungsproblem ist spätestens dann gelöst, wenn die Stelle besetzt ist.
Der AG zahlt das, was vereinbart worden ist. Nach eigenem Bekunden hast Du kein höheres Entgelt verhandelt, als das noch möglich war. AN sind stets zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet, ob sie mit ihrem Versagen, ein Entgelt zu verhandeln, zufrieden sind oder nicht, ist unbeachtlich.
Bob Kelso:
--- Zitat von: FlipFlup am 05.09.2021 11:33 ---
Wie ich das sehe habe ich also nur die Möglichkeit meine Arbeitsleistung der Zahlungsmoral des öffentlichen Dienstes an zu passen, so wie es gang und gebe ist.
--- End quote ---
Könnten Sie sich vorstellen ein paar Monate im medizinischen / psychotherapeutischen / pädagogischen / stationären oder auch ambulanten Bereich zu hospitieren?
Vielen Dank für Ihre Überlegungen und Antwort!
Grüße!
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version