Hallo,
ich habe einen Arbeitsvertrag an der Uni (nach TVL) den ich gerne kündigen würde. Der Vertrag ist befristet auf ein Jahr und es ist auch eine 6 monatige Probezeit vereinbart. Ich bin von ausgegangen, dass - da der Vertrag befristet ist - meine Kündigungsfrist regulär nach TVL für befristete Verträge erfolgt. Als ich jetzt wegen der Kündigung nachgefragt habe, hieß es ich kann erst zu Ende Dezember kündigen, da in meinem Vertrag §34 (unbefristete Verträge) für die Kündigung vermerkt ist. Hier zählen dann alle meine vorherigen Beschäftigungen an der Universität. Ich habe früher mal als Stud. Hilfskraft gearbeitet und jetzt nach fast 4 Jahren Pause bin ich erst wieder da. Ich bin also sehr überrascht, dass ich eine Probezeit in meinem befristeten Vertrag habe (aus der bin ich jetzt aber schon raus) und trotzdem zum Kündigen nach der vorherigen Beschäftigung bewertet werde. Kann jemand helfen, ob das üblich ist dass einfach ein anderer Paragraph für die Kündigung in den Vertrag geschrieben werden kann?
Vielen Dank und viele Grüße!