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PKV Allianz

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was_guckst_du:
...ich habe auch einen Beihilfergänzungstarif bei der Debeka, denn ich schon mehrfacj in Anspruch genommen habe,,,

Fragmon:
Es ist kein Beihilfeergänzungstarif sondern nennt sich BC bzw. BG. (Beihilfe-Comfort)

Dort heißt es zwar Eingangs:
Der Versicherer erstattet unter Anrechnung von Ansprüchen nach  öffentlich-rechtlichen Beihilfevorschriften und von Leistungen des  Versicherers verbleibende Aufwendungen. Soweit Beihilfevorschriften  Selbstbeteiligungen (zum Beispiel als Eigenbehalte, Selbstbehalte,  Abzugsbeträge, Kostendämpfungspauschale bezeichnet) vorsehen,
 gehören diese nicht zu den verbleibenden Aufwendungen.

Hilfsmittel:
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Anschaffung, Miete,  Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung beihilfefähiger Hilfsmittel  (außer Brillen, vergleiche die Nummern 10.1 bis 10.3), Geräte zur  Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe.

Heilmittel werden gar nicht genannt. Dort greift einzig der Haupttarif B:

Heilmittel
Der Versicherer erstattet Aufwendungen für Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern,  Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien. Heilmittel  müssen von einem Arzt oder Heilpraktiker verordnet und von einem staatlich geprüften Angehörigen eines Gesundheitsberufes beziehungsweise Heilhilfsberufes angewandt werden. Für osteopathische  Behandlungen ist keine Verordnung notwendig.  Zugrunde gelegt werden Aufwendungen bis zur jeweils beihilfefähigen Höhe.

Somit kann man diese Tarif nicht Behilfeergänzungstarif nennen. Das war sich vermutlich auch der Debeka bewusst, so dass sie diesen, im Gegensatz zu vielen andere Versicherungen nicht Ergänzungstarif sondern Comforttarif genannt haben.

was_guckst_du:
...mein Tarif nennt sich BE...wie Beihilfergänzung...mein Vertrag ist aber auch schon Jahrzente alt...zahlt auch einen Tagessatz bei Kuren...

Fragmon:

--- Zitat von: was_guckst_du am 29.09.2021 09:14 ---...mein Tarif nennt sich BE...wie Beihilfergänzung...mein Vertrag ist aber auch schon Jahrzente alt...zahlt auch einen Tagessatz bei Kuren...

--- End quote ---

Der Tarif ist der Zusatztarif zum Bisex Haupttarif. Aber auch hier werden Heil- und Hilfsmittel nur bis zur beihilfefähigen Höhe bezahlt und somit nicht "ergänzt".

Anschaffung, Miete, Reparatur, Ersatz, Betrieb und Unterhaltung  beihilfefähiger Hilfsmittel (außer Brillen, vgl. Nr. 6.1 bis 6.3), Geräte  zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle und Körperersatzstücke bis zur beihilfefähigen Höhe

was_guckst_du:
...bei meinen Brillen zahlt die Debeka im BE-Tarif nach Vorlage des Beihilfebescheides über die beihilfefähige Höhe hinaus...schon mehrfach durchgeführt...auch werden dabei Kosten übernommen, die von der Beihilfe als nicht beihilfefähig abgelehnt wurden...z.B getönte Gläser und Superentspiegelung

...aber wie gesagt...Altvertrag mit wahrscheinlich günstigeren Bedingungen

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