Das ist doch gängige Praxis in den verschimmelten Beamtenstuben...Der 0815-Beamtenpersonaler steckt geistig und handelnd in seiner Beamtenwelt (Laufbahnbefähigungen, Dienstpostenbewertungen, Stellenbündelungen, Laufbahnen usw.) fest. Sollte er sogar irgendwann mal kapieren, wie das Tarifrecht richtig angewendet wird, wird es nicht selten aus Missgunst trotzdem (rechtsbeugend) anders gehandhabt.
Die Gehaltszahlungen richten sich sehr oft nicht nach der tariflich gebotenen korrekten Eingruppierung, sondern nach dem vorhandenen Stellenplan und den Möglichkeiten, die dieser den Entscheidungsträgern einräumt. Haushaltsrecht schlägt im ÖD überwiegend Tarifrecht, solange es kein Arbeitsgericht korrigiert.
Das wird ja auch erst zum Problem, wenn sich der unrechtmäßig zu gering bezahlte Mitarbeiter tariflich fortbildet und mit Hartnäckigkeit und Rechtsbeistand seine Interessen auf dem Rechtsweg verfolgt.
Im beschriebenen Fall würde mich nicht wundern, wenn den Entscheidungsträgern schon länger bekannt war, dass eine Höhergruppierung erforderlich ist, diese dann aber erst vollzogen haben, als entweder eine E11-Stelle frei wurde oder im neuen Haushaltsplan eine zusätzliche E11-Stelle genehmigt wurde.