Das wird i. d. R. individuell vereinbart. Es kommt darauf an, ob ihr eine Dienstvereinbarung über Fortbildungsmaßnahmen habt, da stehen oft schon die Randbedingungen drin.
Du musst Dir zuerst klar werden, welchen Abschluss Du anstrebst, welchen Zeitaufwand das bedeuten würde und was Dein AG davon hat.
Ich hatte z. B. bei einer Veranstaltungsreihe (Zertifikat-Studiengang) vereinbart, dass mir die Anreise- und Seminarzeit gutgeschrieben wird, das finanzielle aber ich übernehme (und entsprechend bei der Lohnsteuer geltend mache). Grund war, dass die Inhalte nur teilweise deckungsgleich mit meinem Aufgabenprofil am Arbeitsplatz waren. Da gibt es aber diverse Aushandeloptionen.
Am besten im Gespräch mit der/dem Vorgesetzten abklären, was sie/er unterstützen würde. Das hängt ja auch immer von verschiedenen Faktoren ab....
ich hab auch schon Seminargebühren bezahlt bekommen, aber die Übernachtungskosten selber übernommen, alles ist möglich, wenn man gute Argumente hat. Wenn man nebenbei ein Studium machen möchte, die Vorgesetzen aber gar keine "Verwendung" für die dann überqualifizierte Fachkraft haben (ich überspitze mal), wird es schwer...
Also auf den Busch klopfen, ob evtl. Kollegen in den Ruhestand gehen, deren Stelle man dann übernehmen könnte. Oder belegen, dass die Weiterbildung für die Tätigkeiten von Bedeutung sind oder es möglicherweise keine anderen geeigneten Weiterbildungsmöglichkeiten gibt (in Spezialgebieten bei mir ist das z. B. so).
Viel Erfolg!