Moinmoin,
ich habe eine Frage zum Thema JSZ im Falle der Übernahme durch den Ausbildungsbetrieb in einem speziellen Falle.
Beim Lesen des TVÖD-P und TVAÖD ergeben sich bei mir einige Unklarheiten.
Möglicherweise kann mir hier ein alter Hase auf die Sprünge helfen.
Mein Anstellungsverhälltnis hat am 3 September begonnen und wird sehr wahrscheinlich auch zum 31 Dezember bestehen.
Da ich ja nun im TVÖD-P bin und nicht mehr im TVAÖD, richtet sich meinem Verständnis nach die Bemessungsgrundlage nach dem durchschnittlichen Einkommen der Monate Juli, August und September.
Bedeutet dies, das ich für die Monate Januar bis einschließlich August gar keinen Anspruch auf JSZ habe, da ja kein Ausbildungsverhälltniss am 1 Dezember besteht.
Und bedeutet es, dass ich somit nur 28/30 (Arbeitstage im September) geteilt durch 3 als Bemessungsgrundlage ansetzen kann, da ich ja nicht im Juli,August und den ersten beiden Septembertagen in einem Beschäftigungsverhälltnis nach TVÖD-P gestanden habe?
Ich freu mich über jede Hilfe und Ratschläge.
Danke euch