Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Probezeit und Krankheit
Throp:
Hallo,
ich bin seit 1.7. im ÖD einer Kommune. Unbefristet, halbes Jahr Probezeit.
Nun bin ich letzte Woche zuhause gestürzt und mein rechter Arm ist gebrochen. AG ist über den Grund der AU informiert worden. Meine extreme Sorge ist nun, dass die Kündigung erfolgt. Kann das passieren?
VG
Spid:
Ja.
blondie:
Sehr hilfreiche Antwort, kurz und....na lassen wir das.
Natürlich kann das auch mal passieren, aber dann will man den Betreffenden auch ohne Armbruch loswerden wollen. Sollte dein Arbeitgeber mit dir bisher zufrieden sein, dann musst du dir nun keine größeren Sorgen machen. Auch in einer Probezeit darf man krank werden!
Spid:
Meine Antwort beantwortete die Frage des TE abschließend und umfassend.
Wdd3:
Die Probezeit könnte sich evtl. um den Zeitraum der AU verlängern.
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