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Probezeit und Krankheit
Wdd3:
--- Zitat von: Spid am 13.09.2021 15:43 ---Meine Antwort beantwortete die Frage des TE abschließend und umfassend.
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Hat das jemand angezweifelt?
Spid:
--- Zitat von: Wdd3 am 13.09.2021 15:44 ---Die Probezeit könnte sich evtl. um den Zeitraum der AU verlängern.
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Nein. Die Probezeit entfaltet im Sachverhalt zudem keinerlei Wirkung.
Fragmon:
--- Zitat von: Spid am 13.09.2021 15:48 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 13.09.2021 15:44 ---Die Probezeit könnte sich evtl. um den Zeitraum der AU verlängern.
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Nein. Die Probezeit entfaltet im Sachverhalt zudem keinerlei Wirkung.
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Zur Ergänzung:
Die Probezeit hat rechtlich keinen Zusammenhang zur Kündigungsfrist ohne soziale Rechtfertigung. Auch wenn die Probezeit verlängert wird (was über sechs Monate nicht möglich ist), dann greift das KSchG im engeren Sinne, dass heißt, die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
Fragmon:
--- Zitat von: Fragmon am 13.09.2021 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.09.2021 15:48 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 13.09.2021 15:44 ---Die Probezeit könnte sich evtl. um den Zeitraum der AU verlängern.
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Nein. Die Probezeit entfaltet im Sachverhalt zudem keinerlei Wirkung.
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Zur Ergänzung:
Die Probezeit hat rechtlich keinen Zusammenhang zur Kündigungsfrist ohne soziale Rechtfertigung. Auch wenn die Probezeit verlängert wird (was über sechs Monate nicht möglich ist), dann greift das KSchG im engeren Sinne, dass heißt, die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein.
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