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Vorteilsgewährung? Wie richtig verhalten?

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Tagelöhner:
Der hier beschriebene Sumpf ist aber nicht zufällig in Berlin?  ;D

Es scheint halt doch etwas dran zu sein, Deutschland ist auf dem Besten Weg zur Bananenrepublik zu werden oder ist es sogar schon geschehen?

Wenn Du diesen Laden eh verlassen wirst, tu halt was Deinem offensichtlich noch korrekten Rechtsverständnis entspricht und verschaffe Dir etwas Genugtuung. Ansonsten würde ich den Ball flach halten, denn wer im Sumpf das Strampeln anfängt, geht nur ebenfalls schneller unter.

Ratsuchender12:
Entschuldigt meine späte Rückmeldung. Mittlerweile hat sich die Situation weiter entwickelt. Zuerst zu eurem Input:


--- Zitat von: clarion am 13.09.2021 21:56 ---Hmm, gibt es noch eine Ebene drüber? Eine Anlaufstelle für Whistle Blower gibt es wohl auch Nicht?

--- End quote ---
Wir sind eine Uni. Ich wüsste gerade nicht, wer darüber Ansprechpartner wäre. Kultusministerium?


--- Zitat von: Danielr am 23.09.2021 12:31 ---Vllt wäre das was für die Kommunalaufsicht. Zumindest wenn ihr eine seid. Deine Ideen mit Staatsanwaltschaft Landesrechnungshof war schon nicht schlecht.  Wer ist für eure Aufsicht zuständig?

--- End quote ---
Siehe eins drüber. Ich vermute der LRH hat über unseren Haushalt die Aufsicht.


--- Zitat von: One am 23.09.2021 12:59 ---Gibt es keine Interne Revision so gibt es aber eine übergeordnete Stelle/Behörde, die Dienst- und Rechtsaufsicht führt. In einem solchen Fall, sollte man sich meiner Ansicht nach dann dorthin wenden.

--- End quote ---
Wir vor Ort haben keine.

Nachdem man erst angewiesen hatte, die Rechnung zu begleichen, hatte man ja auf meine Bitte um schriftliche Anweisung die Rolle rückwärts gemacht und das wieder revidiert. Es gab "Kontakt" mit dem Zahlungsempfänger, welcher auf den weiteren Zahlungen beharrt.

Da der Zahlungsempfänger "hartnäckig" ist, hat man die Rolle rückwärts von der Rolle rückwärts gemacht. Ich habe wieder Anweisung erhalten, die Rechnung zur Zahlung vorzubereiten und meiner Chefin zu geben zur Zeichnung.

Ich habe daraufhin unseren Hausjuristen schriftlich kontaktiert und ihn gebeten doch bitte einmal nicht einfach nur die zivilrechtliche Seite zu beleuchten sondern ganz speziell die strafrechtliche Seite. Hier wären doch alle Merkmale einer Veruntreuung von Haushaltsmitteln erfüllt.

Geantwortet hat mir darauf nicht unser Jurist sondern der StV DStL, was mich schon sehr wundert. Aber auch nur mit zivilrechtlichem Gewäsch. Verträge seien einzuhalten und wir hätten den nunmal unterschrieben und arbeitsrechtliche Konsequenzen müsse keiner von uns befürchten wenn wir weiter zahlen. Ja, das verstehe ich sogar. Das gehört aber alles zum Zivilrecht und nicht zum Strafrecht.

Ich muss jedenfalls eine Entscheidung treffen.

Muenchner82:

--- Zitat von: Tagelöhner am 24.09.2021 07:56 ---Der hier beschriebene Sumpf ist aber nicht zufällig in Berlin?  ;D
--- End quote ---

Kann auch genauso gut bayerische CSU Seilschaft sein!

Bastel:
Afrikanischer Dschungel spricht für Berlin ::)

was_guckst_du:
...ist aber nicht untypisch für Universitäten...die haben es nicht so mit Ausschreibungs - u. Vergaberecht 8)...

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