Autor Thema: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund  (Read 4050 times)

crazyobb

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Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
« am: 16.09.2021 13:11 »
Hallo zusammen. Ich hab bei der BA ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund seit 04.01. bis 31.12.2021. (§ 14 Abs. 2).
Jetzt ist es so, dass ich dort gerne vorher kündigen/aufheben möchte. Kann ich den Vertrag normal kündigen? 1Monat zum Monatsende? Oder kann ich auch um einen Aufhebungsvertrag bitten?

Viele Grüße
« Last Edit: 16.09.2021 13:19 von crazyobb »

Insider2

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Antw:Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund
« Antwort #1 am: 29.10.2021 11:55 »
Um einen Aufhebungsvertrag kannst du immer "bitten". Was daraus wird, steht auf einem anderen Blatt.

Welche Regelungen bzgl. Kündigung finden denn laut des Arbeitsvertrages Anwendung bzw. welcher Tarifvertrag?