Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
TG-Einzugstermin liegt*nach*Mitteilung der Erstverwendung, *vor* Ausbildungsende
Bärliner:
--- Zitat von: Blackboard10 am 19.09.2021 17:32 ---@2strong
--- Zitat ---Teile Deinem Dienstherrn doch einfach Deinen (sofortigen) Umzug an eine anerkennungsfähige Wohnung mit, damit umgehst Du die Problemstellung nach Ende des Vorbereitungsdienstes.
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Also bereits jetzt in eine Einzugsfertige Wohnung umziehen und dann später in die eigentliche gewollte Wohnung
umziehen.
@Bärliner
--- Zitat ---Deine Ausgangsfrage verstehe ich allerdings nicht. Was soll ein "Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung " sein? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du dich?
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Mit "Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung" ist ein internes Dokument der Behörde gemeint, um seine Wohnung von der Behörde im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG zu berücksichtigen und bestätigten zu lassen, damit umzugskosten- und trennungsgeldrechtliche Leistungen bestehen.
--- Zitat ---Allerdings wird dir dein Dienstherr sehr wahrscheinlich Umzugskostenvergütung zusagen, so dass dein TGV-Anspruch entfällt, wenn du nicht umziehst bzw. fortlaufende Bemühungen um eine neue Wohnung nachweisen kannst.
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Das kann nicht korrekt sein. Der Lebensmittelpunkt von X liegt nicht am neuen Dienstort sondern an seinem Heimatort (Eltern, Geschwister, Freunde, ...), den er regelmäßig am Wochenende besucht. Dementsprechend sollte er bis 5-7 Jahre (gerade nicht sicher, wo es genau im Gesetz steht) Trennungsgeldberechtigt sein und Leistungen für seine "Arbeitswohnung" erhalten. Dieser Zeitraum wird bei jedem Dienstpostenwechsel erneuert.
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Also den Dienstherrn interessiert es mWn herzlich wenig wo dein Lebensmittelpunkt ist. Bei einer Versetzung ist die UKV-Zusage zu geben, es besteht kein Wahlrecht. Die UKv gibts nur dann nicht, wenn die Voraussetzungen nach § 3 I Nr. 1 a-d BUKG vorliegen oder alternativ § 3 Abs 3 BUKG. MWn betrifft das aber mehr oder weniger nur die Bundeswehr, vielleicht auch noch die Bundespolizei. Falls der TE bei einer „normalen“ Behörde ist, bei der man nicht ständig versetzt wird, sondern nur im Ausnahmefall, dann werden diese Ausnahmen nicht greifen.
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