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TG-Einzugstermin liegt*nach*Mitteilung der Erstverwendung, *vor* Ausbildungsende

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Blackboard10:
@2strong

--- Zitat ---Teile Deinem Dienstherrn doch einfach Deinen (sofortigen) Umzug an eine anerkennungsfähige Wohnung mit, damit umgehst Du die Problemstellung nach Ende des Vorbereitungsdienstes.
--- End quote ---

Also bereits jetzt in eine Einzugsfertige Wohnung umziehen und dann später in die eigentliche gewollte Wohnung
umziehen.


@Bärliner

--- Zitat ---Deine Ausgangsfrage verstehe ich allerdings nicht. Was soll ein "Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung " sein? Auf welche Rechtsgrundlage beziehst du dich?
--- End quote ---

Mit "Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung" ist ein internes Dokument der Behörde gemeint, um seine Wohnung von der Behörde im Sinne des § 10 Absatz 3 BUKG zu berücksichtigen und bestätigten zu lassen, damit umzugskosten- und trennungsgeldrechtliche Leistungen bestehen. 



--- Zitat ---Allerdings wird dir dein Dienstherr sehr wahrscheinlich Umzugskostenvergütung zusagen, so dass dein TGV-Anspruch entfällt, wenn du nicht umziehst bzw. fortlaufende Bemühungen um eine neue Wohnung nachweisen kannst.
--- End quote ---

Das kann nicht korrekt sein. Der Lebensmittelpunkt von X liegt nicht am neuen Dienstort sondern an seinem Heimatort (Eltern, Geschwister, Freunde, ...), den er regelmäßig am Wochenende besucht. Dementsprechend sollte er bis 5-7 Jahre (gerade nicht sicher, wo es genau im Gesetz steht) Trennungsgeldberechtigt sein und Leistungen für seine "Arbeitswohnung" erhalten. Dieser Zeitraum wird bei jedem Dienstpostenwechsel erneuert.

   

2strong:

--- Zitat von: Blackboard10 am 19.09.2021 17:32 ---Also bereits jetzt in eine Einzugsfertige Wohnung umziehen und dann später in die eigentliche gewollte Wohnung
umziehen.

--- End quote ---
In meinen Augen dürfte es auch genügen, wenn Deine Freundin Dir bei sich ne Schublade freiräumt. Dem "Antrag auf eine anerkennungsfähigen Wohnung" kann dann zu gegebener Zeit ja als Nachweis des Entsprechenden Wohnraums der gemeinsame Wohnraummietvertrag oder Dein (Unter-) Mietvertrag bei ihr beigefügt werden.

Rollo83:
Die Frage ist doch erst mal ob überhaupt ein TG Anspruch wirksam wird.

X scheint ja jetzt schon eingestellt zu sein, macht ja seine Laufbahnausbildung.
X hat JETZT keinen anerkannten Wohnstand, somit wurde bei der Einstellung UKV zugesagt (Rucksackumzug).
Findet die Laufbahnausbildung dort statt wo die Wohnung angemietet werden soll?
Wenn nicht, wieso sollte die Wohnung überhaupt anerkennungsfähig bzw berücksichtigungsfähig sein ?
Wenn die Wohnung VOR Dienstantritt schon vorhanden gewesen wäre dann wäre dies auch OHNE örtlichen Zusammenhang anerkannt worden aber so im Nachhinein?

Als Ergänung noch, das Andere ist die 3+5 Regelung, danach mal googln.

Blackboard10:

--- Zitat ---Die Frage ist doch erst mal ob überhaupt ein TG Anspruch wirksam wird.
--- End quote ---

Stimmt.


--- Zitat ---Findet die Laufbahnausbildung dort statt wo die Wohnung angemietet werden soll?
--- End quote ---

Nein, keiner der vielen Ausbildungsabschnitte findet an dem Ort statt, an welchem die Wohnung angemietet werden soll.


--- Zitat ---Wenn nicht, wieso sollte die Wohnung überhaupt anerkennungsfähig bzw berücksichtigungsfähig sein ?
--- End quote ---

In der Trennungsgeldverordnung finde ich keinen Paragraphen, der eine Anerkennung oder Ablehnung für den hier vorliegenden Fall regelt.

Rollo83:
Es gibt ja verschiedene Eckpunkte wann eine Wohnung 1. anerkannt wird und 2. für eine Personalmaßnahme berücksichtigungsfähig ist. Zudem wird nochmals unterschieden zwischen unverehiratet und verheiratet.
Du bist unverheiratet oder?
Da die Wohnung NICHT im örtlichen Zusammenhang stehen wird kann diese zwar anerkannt werden, aber sie wird NICHT berücksichtigungsfähig und somit wird man als Lediger ohne hausstand behandelt und bekommt natürlich KEIN TG.
 

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