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Urlaubsanspruch 20 Stunden Woche und Arbeitszeit im Monat

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Hallenwart:
Guten Tag,
Seit Mai bin ich (55 Jahre) als Hallenwart in einer Sporthalle eingestellt. Arbeitszeit 20 Stunden in der Woche. Ich muss täglich dort hin ausser Sonntags nur alle 2 Wochen. Wieviel Urlaub steht mir zu? Und wieviele Stunden muss ich monatlich arbeiten? Ist 87 Stunden richtig?
Vielen Dank

Spid:

--- Zitat von: Spid am 18.09.2021 06:33 ---Die geschilderte Verteilung der Arbeitszeit ist rechtswidrig, da so für die Sonntagsarbeit kein Ersatzruhetag anfällt. Aus ihr resultiert ein Urlaubsanspruch von 39 Tagen. Rechnerisch ergibt sich eine regelmäßige durchschnittliche monatliche Arbeitszeit von 87 Stunden. Maßgeblich ist aber die vereinbarte Wochenarbeitszeit.

--- End quote ---

Hallenwart:
Hatte mein Eintrag von Gestern nicht mehr gefunden sorry, deshalb 2 mal gepostet. Mir wurden weniger Tage ausgerechnet die Sachbearbeiterin meinte da ich nicht voll gehe steht mir nicht der volle Urlaub zu. Mit den Samstagen und Sonntagen will ich mich jetzt gar nicht so aufhalten, da es dann insgesamt ca. 4 Stunden am Wochenende sind. Wenn ich jetzt 5 Arbeitstage zu Grunde lege wieviele Stunden werden dann pro Tag gerechnet 4? Oder ergibt da such auch ein anderer Wert durch die tatsächliche Arbeitszeit? Ich glaube ich muss das der Sachbearbeiterin genau sagen, sorry.

Spid:
Für den Urlaubsanspruch kommt auf die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage an, nicht auf den zeitlichen Umfang. Wenn Du regelmäßig Montag bis Samstag und zweiwöchentlich Sonntags arbeitest, ist das erstens rechtswidrig und zweitens eine 6,5-Tage-Woche, egal ob Du an dem jeweiligen Tag 10 Stunden, 8 Stunden oder 1 Minute arbeitest. Wenn Du am Wochenende 4 Stunden arbeitest, bleiben 16 für die anderen 5 Tage. Das sind 3,2 Stunden pro Tag - oder eine äquivalente ungleichmäßige Verteilung.

Hallenwart:
Hallo,
Mir wurde jetzt gesagt das das im Bundesurlaubgesetz so steht und dies für mich gilt. Kann das sein? Im Vertrag steht das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach der durchgeschriebenen Fassung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst TVöD-V Verwaltung.  Ansonsten ist nichts aufgeführt.
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