Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Urlaubsanspruch 20 Stunden Woche und Arbeitszeit im Monat
Spid:
Gem. der Sachverhaltsschilderung arbeitet der TE nicht jeden zweiten Samstag, sondern jeden Werktag und jeden zweiten Sonntag. Das ergibt 6,5 Tage/Woche. Haufe vertritt bei der Urlaubsberechnung bei unregelmäßig verteilter Arbeitszeit eine absolute Mindermeinung, hM ist das absolute Tagesprinzip.
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