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Gruppenleiter Justiz 9b

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TVLfan:

--- Zitat von: Spid am 21.09.2021 21:40 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, sie werden nicht vom AG eingruppiert. Über einen Antrag auf Höhergruppierung kommt dem AG keine Entscheidung zu, er wirkt unmittelbar. Ministerielle Erlasse sind tariflich unbeachtlich. Wenn die TVP bei den Gruppenleitern ein Unterstellungskriterium hätten vereinbaren wollen, hätten sie es getan - haben sie aber nicht. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage löst derartige Probleme.

--- End quote ---

Hallo Spid,

du hast geschrieben, dass ministerielle Erlasse unbeachtlich sind. Warum ist das so und gibt es dazu Entscheidungen?

Schönen Abend noch... und danke

Spid:
Weil dem AG die einseitige Bestimmung von Angelegenheiten, die tariflich oder einzelvertraglich geregelt sind, verwehrt ist.

Jockel:

--- Zitat von: Spid am 24.09.2021 12:31 ---Die Tarifunterworfenen müssen auch ohne Rückgriff auf ihre Koalitionen den Regelungsgehalt erkennen können, weshalb der Interpretation der Koalitionen keiner Bedeutung oder gar Wert zukommt. Sie hätten ja formulieren können, was sie formulieren wollten - und können die Formulierung ja einvernehmlich ändern, wenn sie sich mißverstanden fühlen.

--- End quote ---
Wie gesagt, es geht nicht um Gesetze, sondern um Verhandlungsergebnisse. Die sind denklogisch nicht jederzeit juristisch perfekt. Daher haben z.B. Verträge "salomonische Klauseln". Etwas einvernehmlich zu ändern ist leichter gesagt, als getan. Wie du selber oft mitteilst, sind Gewerkschaften eher eratisch und verknüpfen gern Sachthemen mit Geldforderungen. Sie sind wie Captain Jack Sparrow: "Nimm was du kriegen kannst und gib´ nichts wieder her!" :-)

Spid:
Gesetze sind auch Verhandlungsergebnisse. Für Tarifverträge gelten weitgehend die gleichen Auslegungsregelungen wie für einfachgesetzliche Normen. Wenn es kein Einvernehmen gibt, ist man offenkundig über die Formulierung uneins.

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