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Mehrere Höhergruppierungen innerhalb kurzer Zeit-erlaubt?

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Spid:

--- Zitat von: Wdd3 am 22.09.2021 15:50 ---Blubb

--- End quote ---

Isie:
@Steffi G:
Deine Chefin erzählt Unsinn. Du bist in der Entgeltgruppe eingruppiert, der die von dir auszuübende Tätigkeit gemäß Entgeltordnung entspricht. Wenn du und dein Arbeitgeber unterschiedlicher Meinung seid, welche Entgeltgruppe das ist, bleibt dir nur der Klageweg. Ein Antrag deinerseits ist tariflich nicht vorgesehen, kann aber natürlich trotzdem erfolgreich sein, wenn dein Arbeitgeber sich daraufhin deiner Meinung anschließt.

WasDennNun:

--- Zitat von: Steffi G am 22.09.2021 12:55 ---Meine Vorgesetzte meinte jedoch, dass aufgrund der Historie die Höhergruppierung nicht so einfach ginge, da ja innerhalb kurzer Zeit bereits mehrmals Höhergruppierungen statt gefunden hatten.

--- End quote ---
Das ist ein Falsche Info von deinem VG

WasDennNun:

--- Zitat von: Steffi G am 22.09.2021 12:55 ---Im März 2020 wurde ich dann aufgrund höherwertiger Leistungen auf TV-L 10 Stufe 2 hochgruppiert.
Nun stehe ich wieder vor einer Höhergruppierung, da sich meine Tätigkeit nicht nur zu 1/3 durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung heraushebt, sondern zu 80 %.
Mein Antrag auf Höhergruppierung lautet: TV-L 11 Stufe 4.

--- End quote ---
Wenn sich deine auszuübenden Tätigkeiten nicht geändert haben und man jetzt der Rechtsauffassung ist, dass diese zur EG11 führen, dann bist du seit März 2020 in der EG11 Stufe 2.
Ansonsten seit dem Zeitpunkt der geänderten Tätigkeiten.

Warum du der Meinung bist eine höhere Stufen erhalten zu können, ist mir unklar.
Du kannst allerdings eine Zulage nach §16.5 einfordern.

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