Hallo,
ich bin bei der Polizei 3.QE und habe eine A9-A11er Stelle, wo ich mittlerweile die Stufe A11 erreicht habe. Nun kann mich auf eine höhere Stellen bewerben, um A12 zu erreichen. Es gibt hierbei drei Varianten und ich wollte mal fragen, welche rechtlichen Unterschiede dadurch entstehen könnten:
A9-11(12)
A11/12
A12/0
Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?
Dies sind keine Besoldungsgruppen sondern organisatorische Dienstpostenbewertungen. Letztlich sagen diese nur aus, dass diese Dienstposten durch Beamte der entsprechenden Besoldungsgruppen wahrgenommen werden können.
Regelfall ist der, dass, wenn du die Endbewertung deines aktuellen Dienstpostens erreicht hast, du dich auf mit höherer Endbewertung versehene Dienstposten bewerben kannst, wobei es im Detail noch Feinheiten gibt, insbesondere bei Verzahnungsdienstposten oder über mehrere Ämter gebündelt bewertete Dienstposten.
Zu den Fragen:
Bestehen da Unterschiede in der Wartezeit?Nein, da haushaltsmäßig immer alle Planstellen gleichzeitig zur Unterlegung aller Dienstposten dienen. Darüber hinaus sind Beförderungsentscheidungen immer nach Artikel 33 Absatz 2 GG zu treffen.
Können sich auf die Stellen unterschiedliche Besoldungsgruppen bewerben?Siehe meine o.a. Ausführungen. Daneben kann sich auch ein Beamter der bereits A 12 ist natürlich auch auf einen A 12 endbewerteten Dienstposten bewerben. Nicht immer beabsichtigt jemand mit einem Verwendungswechsel auch das Erreichen einer Beförderung. Manchmal sind auch andere Dinge ausschlaggebend (z.B. heimatnahe Verwendung).