Danke für die schnelle Antwort. Fahrzeit wäre somit geklärt. Sehe ich das richtig, dass es sich um Überstunden handelt, wenn die wöchentliche Rahmenarbeitszeit bereits erfüllt war und somit in der Entgeltgruppe 9 auch Samstag vormittags ein Zuschlag in Höhe von 30 % gezahlt werden muss. Für den Fall, dass diese Stunden im Rahmen der wöchentlichen Rahmenarbeitszeit geleistet werden, fällt dieser Zuschlag nicht an, jedoch muss für die Zeit ab 13.00 Uhr unabhängig davon ein Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des auf eine Stunde entfallenden Anteils den monatlichen Entgelts der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt werden.