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Tarifverhandlungen, betrifft Bayern zum Thema Arbeitsvorgang

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Fragmon:
Wenn du eine korrekte Geltendmachung gestellt hast, dann musst du nichts machen. Für den Falle, dass das Urteil so ausgeht, dass die Dienststelle deine Geltendmachung ablehnt, so müsstest du diesen gerichtlich durchsetzen.

Dabei prüft das Gericht natürlich die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragsstellung (damaliger Tarifrechtsstand). Es wird dann den Arbeitgeber auffordern rückwirkend nachzuzahlen, solltest du im Recht sein. Sollte die Rechtsprechung sich zwischenzeitlich ändern, dann würde er dich mit Wirkung der Änderung umgruppieren müssen (obwohl noch überhaupt nicht klar ist), wie ein neuer § 12 aussieht und es dann noch "Eingruppierungen" gibt.

Voraussetzung ist aber, dass der Antrag korrekt gestellt wurde und das ist in 97,5 % der Fällen immer fehlerhaft.

Spid:
Ein Antrag auf Höhergruppierung dürfte höchstens ausnahmsweise falsch gestellt sein. In der Geltendmachung der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis liegt die Tücke. Beides hat nichts miteinander zu tun.

Okidoki:
Dankeschön euch beiden für Eure Mühe und Zeit.

Spid: wie muss ich die Ansprüche richtig geltend machen bitte?

Spid:
Die Geltendmachung muß schriftlich erfolgen. Sie muß eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner darstellen und die Forderung der Höhe nach beziffern oder hinreichend konkret benennen und dabei erkennbar davon ausgehen, daß der AG die Schuld daraus selbst berechnen kann.

Okidoki:
Danke

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