Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifverhandlungen, betrifft Bayern zum Thema Arbeitsvorgang
Spid:
Weder sehe ich eine Änderung des Arbeitsvorganges noch würde sich das auf den Antrag auf Höhergruppierung oder anhängige Eingruppierungsfeststellungsklagen noch sonstige in der Vergangenheit liegende Sachverhalte auswirken.
Okidoki:
Spid ich hatte schon mal das Problem, dass ich Dich nicht wirklich verstehe.
Sorry.
Ich würde mich freuen, wenn Du es so ausdrückst, dass es auch blonde und blöde wie ich verstehen. Du willst genaueste Bezeichnungen, aber ich kenne mich nicht aus. Ich glaube Du hast es sicher auch in der Presse verfolgt und weisst wahrscheinlich was ich meine.
Es steht fest, dass in den Tarifverhandlungen im Herbst darum gestritten wird, dass nenn es wie du willst die Eingruppierungsvoraussetzungen abgeändert werden. Der „einheitliche“ Arbeitsvorgang von Anfang bis Ende, den die ergangenen Urteile bestätigen, hätte uns eine Höhergruppierung verschafft (Vereinbarung). Aber nun wurde eben auf diese Urteile die Verfassungsbeschwerde eingereicht. Treten nun Änderungen zu unserem Nachteil ein, würden wir leer ausgehen. Deshalb habe ich eben die Fragen wie im Eingangspost.
Fragmon:
Die Entgelttabellen wurde gekündigt. Um die Drohung des AG zu verwirklichen müssten die AG den § 12 aufkündigen. Die Probleme die dabei entstehen hat SPID bereits an anderer Stelle genannt.
Bezüglich Ihrer Anfrage ist ein Antrag auf Höhergruppierung schwierig zu bewerten. Wenn es einfach nur eine Forderung nach einer höheren EG entspricht, dann gehen Sie leer aus.
Wenn Sie direkt, das Ihrer Meinung nach zustehende höhere Entgelt gefordert (geltend gemacht) hätten, würden die Fristen, insbesondere Ausschlussfrist nach TV-L gehemmt. Bei einem Rechtstreit würden Sie dann bis zur eventuellen Änderung des Begriffes Arbeitsvorganges noch nach altem Recht beurteilt werden müssen. So dass Sie bis dahin noch profitieren könnten.
Wenn Sie wollen, können Sie den genauen Wortlaut Ihres Antrages gerne einstellen. Damit lässt sich eine bessere Beurteilung vornehmen.
Okidoki:
Vielen lieben Dank, so verstehe ich es. Ich werde das Nachholen, da ich ihn gerade nicht zur Hand habe.
Okidoki:
Ach so sorry, nun habe ich nochmal ganz genau gelesen. Angenommen der Antrag ist richtig gestellt, dann hemmt er trotzdem nur „bis zur Änderung des Arbeitsvorgangs“. Aber was genau müsste ich tun, damit ich die „alten“ Ansprüche so lange sichern kann, bis evtl das Urteil ergeht, auf das wir warten (wegen Verfassungsbeschwerde). Denn dieser Zeitraum liegt ja wesentlich nach den Tarifverhandlungen und einer evtl Änderung des Arbeitsvorgangs.
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