Sie bilden damit schon mal keine Erfahrung und keine Berufserfahrung ab. Sie bilden aber auch keine einschlägige Berufserfahrung ab. Neben dem Umstand, daß diese lediglich im Umfang von 3 Jahren zwingend Berücksichtigung findet, tut sie dies auch nur bei der Einstellung. Jemand, der bspw. in E9b Stufe 1 eingestellt wird, weil er keine einschlägige Berufserfahrung hat, kann nach einer Woche, einem Monat, einem halben Jahr... eine andere auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe beim selbem AG erhalten, in der er einschlägige Berufserfahrung im Umfang von einem, drei oder dreißig Jahren hat - und verbleibt dennoch in Stufe 1. Mithin bilden die Stufen der Entgelttabelle genau eines ab: den Willen der AG, den AN Entgelt vorzuenthalten.