Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
25 Jahre in Stufe 6 (Endstufe)
FGL:
--- Zitat von: ike am 29.09.2021 12:09 ---
--- Zitat von: Bastel am 29.09.2021 11:49 ---Ein Angestellter kann doch spielend leicht wechseln.
--- End quote ---
In Pflegeberufen wohl schwer, den Ö.D. zu verlassen.
--- End quote ---
Wurden über Nacht alle Pflegedienstleister verstaatlicht?
tina92:
--- Zitat von: Spid am 29.09.2021 12:16 ---Nee, das wird gemacht, um den AN möglichst lange Entgelt vorzuenthalten.
--- End quote ---
Mag vom Prinzip her stimmen, der Wissenshorizont steigt jedoch bei den meisten Menschen mit der Anzahl der in der Tätigkeit verbrachten Jahre. Mir persönlich ist ein Arzt lieber, der fünf Jahre ärztliche Tätigkeit hat, als einer, der seit drei Monaten Arzt ist. Rechtfertigt dass denn keinen Mehrverdienst?
Spid:
Bereits die Prämisse ist falsch. Querschnittlich ergibt sich bereits nach 1 Jahr in gleicher Tätigkeit keine erfahrungsbedingte Leistungssteigerung mehr, nach 10 Jahren in gleicher Tätigkeit nimmt die Leistung sogar ab. Es bedürfte also genau 2 Stufen, wenn man derlei abbilden wollte, man verbleibt 1 Jahr in Stufe 1, kommt dann in Stufe 2 und kehrt nach 10 Jahren in gleicher Tätigkeit in Stufe 1 zurück.
Fragmon:
--- Zitat von: Spid am 25.09.2021 07:27 ---Im TVÖD gibt es keine Erfahrungsstufen. Die Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und haben auch nicht den Anspruch, dies zu tun. Sie dienen lediglich dazu, dem AN möglichst lang Entgelt vorzuenthalten.
--- End quote ---
Das kann man Pauschal nicht stehen lassen. Es stimmt zunächst, dass es keine Erfahrungsstufen gibt.
Das die Stufe aber Erfahrung abbilden können ergibt sich aus § 16 Abs. 2 S. 2.
"Es erfolgt eine Zuordnung aufgrund einschlägiger Berufserfahrung…."
Spid:
Sie bilden damit schon mal keine Erfahrung und keine Berufserfahrung ab. Sie bilden aber auch keine einschlägige Berufserfahrung ab. Neben dem Umstand, daß diese lediglich im Umfang von 3 Jahren zwingend Berücksichtigung findet, tut sie dies auch nur bei der Einstellung. Jemand, der bspw. in E9b Stufe 1 eingestellt wird, weil er keine einschlägige Berufserfahrung hat, kann nach einer Woche, einem Monat, einem halben Jahr... eine andere auszuübende Tätigkeit derselben Entgeltgruppe beim selbem AG erhalten, in der er einschlägige Berufserfahrung im Umfang von einem, drei oder dreißig Jahren hat - und verbleibt dennoch in Stufe 1. Mithin bilden die Stufen der Entgelttabelle genau eines ab: den Willen der AG, den AN Entgelt vorzuenthalten.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version