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Stufenmitnahme.....

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Spid:
Nein, es ist keine Höhergruppierung. Es ist eine Einstellung. Beides ist völlig unterschiedlich geregelt.

knopper:

--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 14:02 ---Nein, es ist keine Höhergruppierung. Es ist eine Einstellung. Beides ist völlig unterschiedlich geregelt.

--- End quote ---

nun ja, aber ich muss doch irgendwie wenigstens das mit übernehmen können was ich zuletzt (im Rahmen des TVL) schon bekommen habe oder nicht?
Ansonsten fängt man ja, gerade bei befristeten Verträgen, immer wieder bei Stufe 1 an bzw. wird erstmal wieder "zurückgeworfen", wenn man eine neue Stelle antritt.
 
oder anders ausgedrückt, "man wird befördert, aber bekommt dafür erstmal weniger Geld".  :P  Ist das wirklich so geregelt? Kann ich mir nicht vorstellen.

Spid:
Inwiefern würdest Du „befördert“? Du wirst bei einem anderen AG neu eingestellt. Was hat der mit Deinem alten AG zu tun? Zudem hättest Du ja die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verhandeln können - aber nur vor Deiner Zusage, denn ansonsten gibt es kein Personalgewinnungsproblem.

Bastel:

--- Zitat von: knopper am 27.09.2021 14:45 ---
nun ja, aber ich muss doch irgendwie wenigstens das mit übernehmen können was ich zuletzt (im Rahmen des TVL) schon bekommen habe oder nicht?
Ansonsten fängt man ja, gerade bei befristeten Verträgen, immer wieder bei Stufe 1 an bzw. wird erstmal wieder "zurückgeworfen", wenn man eine neue Stelle antritt.


--- End quote ---

Selber Schuld wenn man laufend den AG wechselt und nicht verhandelt... Befristete Angestellte beim gleichen AG werden nicht "zurückgeworfen".

knopper:

--- Zitat von: Spid am 27.09.2021 14:49 ---Inwiefern würdest Du „befördert“? Du wirst bei einem anderen AG neu eingestellt. Was hat der mit Deinem alten AG zu tun? Zudem hättest Du ja die Berücksichtigung förderlicher Zeiten verhandeln können - aber nur vor Deiner Zusage, denn ansonsten gibt es kein Personalgewinnungsproblem.

--- End quote ---

das hatte ich ja versucht indem ich immer wieder nachfragte, und wie es denn sein kann, dass ich nun weniger Geld bekomme. Der Antwort war stets "es wäre so geregelt."
Aber gut...nun darf ich also wieder 3 Jahre warten bis ich wieder die Stufe hab, die ich bereits hatte. Sei es drum.


--- Zitat von: Bastel am 27.09.2021 15:03 ---
Selber Schuld wenn man laufend den AG wechselt und nicht verhandelt... Befristete Angestellte beim gleichen AG werden nicht "zurückgeworfen".

--- End quote ---

nun ja es waren leider keine weiteren Drittmittel mehr da und so lief das Projekt beim alten AG leider aus. Ein Neues war leider nicht in Aussicht, weshalb leider nur das Auslaufen und die anschließende Arbeitslosigkeit übrigblieb.
Ist halt leider auch ein Nebeneffekt von den Ganzen Befristungen...

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