die Rechtsfolge klingt nachvollziehbar (und auch logisch)...mir geht es aber auch darum, dass garantiert Fragen von den Betroffenen aufkommen, woraus wir uns die Rechtsfolge ableiten und wo steht, dass wir dementsprechend handeln dürfen.
Die "Ableitung" der Rechtsfolge erfolgt doch unmittelbar aus dem Tarifvertrag.
Die Regelmäßige Arbeitszeit ist in § 6 Abs. 1 b TVöD festgelegt. Ist arbeitsvertraglich die Teilzeit über den Anteil an einer Vollzeitstelle geregelt, dann verkürzt sich entsprechend die Arbeitszeit.
50% von 40 Stunden sind mehr als 50 % von 39 Stunden.
Wenn es für eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden nun das Tabellenentgelt gibt, das es vorher bei 40 Stunden gegeben hat, sind entsprechend auch 20 Stunden höher zu vergüten. Das heißt, wenn im AV 20 Stunden vereinbart worden sind, gibt es entsprechend mehr Entgelt (§24 Abs. 2 TVöD).