Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2

(1/3) > >>

sina2691:
Hallo zusammen,

unsere Personalabteilung hat uns heute mitgeteilt, dass bei einem Mitarbeitenden bei der Höhgergruppierung von TV-L E6 Stufe 2 in TV-L E7 Stufe 2 lediglich der Differenzbetrag von ca. 48€ ausbezahlt werden kann.
Da dieser Passus im Tarifvertrag steht:
"Ist der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt."

Ergibt das Sinn?? Für was gibt es denn den Garantiebetrag, doch genau dafür, dass man eben nicht nur 10€ netto mehr hat am Ende.

Kann mir jemand helfen ob dem wirklich so ist? Bekommt er nur die E7 Stufe 2 ohne Garantiebetrag?

Viele Grüße
Sina

Spid:
Selbstverständlich steht der Garantiebetrag zu, jedoch nur in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen E6/2 und E7/2.

sina2691:
Hallo Spid,

ja aber das sind doch nur die ca. 48€ - wofür gibt es denn die Garantiebeträge (100€) wenn die in so einem Fall nicht zu Anwendung kommen?
Oder stehe ich hier auf dem Schlauch.

Viele Grüße
Sina

Spid:
Die Garantiebeträge gibt es in der Form, wie die Tarifvertragsparteien sie vereinbart haben. Das führt zu eben jenem Ergebnis, das ich geschildert habe.

sina2691:
Aber kannst du denn bestätigen, dass er nur Anspruch auf diese ca. 48€ hat?

Ich muss trotzdem nochmal fragen, ergibt dieser Garantiebetrag denn Sinn wenn man in so einem Fall nichts davon hat?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version