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Höhergruppierung E6 Stufe2 in E7 Stufe2

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Spid:
Ja.

Der Garantiebetrag muß ja nicht in jedem Fall zum Tragen kommen, um sinnvoll zu sein. Hier haben die TVP sich darauf geeinigt, daß der Garantiebetrag den Höhergruppierten nicht besser stellen soll, als es sich durch eine stufengleiche Höhergruppierung ohnehin ergäbe.

Bastel:

--- Zitat von: sina2691 am 28.09.2021 18:27 ---Aber kannst du denn bestätigen, dass er nur Anspruch auf diese ca. 48€ hat?

Ich muss trotzdem nochmal fragen, ergibt dieser Garantiebetrag denn Sinn wenn man in so einem Fall nichts davon hat?

--- End quote ---

Sonst würdest du ja mehr Geld bekommen als ein anderer Kollege der z.B. in der E7/2 eingestellt wurde.

Spid:
Es liegt in der Natur des Garantiebetrages, daß er grundsätzlich zu einem höheren Entgelt führt als das Tabellenentgelt, das bei Höhergruppierung ohne ihn erfolgte. Er tut dies lediglich ausnahmsweise nicht, wenn die Höhergruppierung in die gleiche Stufe der höheren Entgeltgruppe führt.

sina2691:
@Bastel: Aber dann muss mir mal jemand erklären für was der Garantiebetrag gut ist. Ich dachte dieser soll dafür schützen trotz Höhergruppierung kaum was mehr Geld in der Tasche zu haben.

WasDennNun:

--- Zitat von: sina2691 am 29.09.2021 14:16 ---@Bastel: Aber dann muss mir mal jemand erklären für was der Garantiebetrag gut ist. Ich dachte dieser soll dafür schützen trotz Höhergruppierung kaum was mehr Geld in der Tasche zu haben.

--- End quote ---
Da kannst du mal sehen wie dämlich ver.di ist, dass sie dieses nicht so vereinbart haben, sondern eine unsinnige Obergrenze zugelassen haben.
Sei froh, dass du überhaupt mehr Geld bekommst, denn bei 9aS2 auf 9bS2 gibt es 0€ mehr. :o

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