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Nichteinhaltung Kündigungsfrist

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tina92:
Hallo,
angenommen ein TVöD Mitarbeiter will die Kündigungsfrist nicht einhalten und kündigt zu einem früheren Termin. Der AG müsste dann doch Kündigungsschutzklage erheben, wenn er nicht einverstanden ist.
Was passiert dann in diesem Fall vor Gericht?
Hat der Mitarbeiter Nachteile zu befürchten, wenn er nicht über den Termin hinaus arbeiten will?
Danke

Spid:
Es gibt zunächst einen Gütetermin und dann ggfs. eine Verhandlung.

Ein Arbeitszeugnis, das seine Unzuverlässigkeit würdigt, eine Wartezeitkündigung, wenn der neue AG davon erfährt, Schadensersatzforderungen, wenn ein solcher entsteht...

tina92:
Sind denn bei Tarifbeschäftigten mit Standardmusterarbeitsverträgen ohne Bezugnahme auf irgendwelche Schadensersatzforderungen ebensolche zu befürchten?
Danke Spid

Spid:
Wenn ursächlich durch die unrechtmäßige Kündigung ein Schaden entsteht, kann der AG den AN dafür in Anspruch nehmen. Einer gesonderten Vereinbarung dazu bedarf es nicht.

tina92:
Ein Schaden dürfte vermutlich nur schwer durch den AG nachzuweisen sein. Welcher Schaden würde denn entstehen, wenn z. B. in der Zulassungsstelle längere Wartezeiten entstehen?

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