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Nichteinhaltung Kündigungsfrist

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Spid:
Ein Unternehmer, dessen Termin für die Zulassung seiner 52 Kfz platzt und dieser erst nach Tagen nachgeholt werden kann, wird die Stadt dafür ggfs. in Anspruch nehmen - und diese dann Dich.

WasDennNun:

--- Zitat von: tina92 am 29.09.2021 16:22 ---Sind denn bei Tarifbeschäftigten mit Standardmusterarbeitsverträgen ohne Bezugnahme auf irgendwelche Schadensersatzforderungen ebensolche zu befürchten?

--- End quote ---
Zunächst nur wenn nicht Organisationsversagen der Grund ist. Also wenn der Schaden auch eingetreten wäre, weil du krank geworden bist und der AG nicht für einen solchen Fall vorgesorgt hat.

Spid:
Was Du schilderst, ist weder Organisationsversagen noch würde es dazu führen, daß der AN nicht in Anspruch genommen werden könnte.

WasDennNun:
Wenn der AG seine Personaldecke so niedrig hält, dass er bei einem Ausfall einer Person gegenüber dritten Schadensersatzpflichtig wird, ist es kein Organisationsversagen?
Wie nennst du denn ein solches Versagen?

Kennst du Urteile, in dem in einem solchen Fall der AN Schadensersatzpflichtig wurde?

Spid:
Das nennt man unternehmerisches Wagnis - und ist eine ganz normale Abwägung. Organisationsversagen läge vor, wenn der AG rechtzeitig gesicherte Kenntnis davon erlangt hat, daß der AN seine Hauptleistung nicht erbringen wird und dafür keine zumutbare Vorsorge trifft.

Mir ist kein Urteil bekannt. Kennst Du eines, bei dem in einem solchen Fall Schadensersatz abgewiesen worden wäre?

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