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Nichteinhaltung Kündigungsfrist

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xap:
Pipifax. Da passiert vermutlich gar nichts. Jedenfalls nicht zwingend. Ich kenne Fälle öffentlicher Arbeitgeber da haben AN genau das gemacht. Das Arbeitszeugnis war ebenfalls einwandfrei. Aufwand Nutzen stehen da für den AG doch vermutlich von einigen Ausnahmen in gar keinem Verhältnis.

Und wenn AN das Risiko nicht eingehen möchte verhandelt er einen Aufhebungsvertrag.

Spid:
Vermutlich nicht - möglicherweise schon. Ich würde den Hörer zur Hand nehmen und dem neuen AG von meinem nicht näher genannten, vertragsbrüchigen AN erzählen. Der zieht vielleicht die richtigen Schlüsse und spricht die Wartezeitkündigung aus.

Kryne:
Das würde doch aber voraussetzen, dass du weißt wer der neue AG des AN ist.

Spid:
Durchaus. Es ist aber eher unwahrscheinlich, daß mir dies angesichts des Zeithorizonts nicht zeitgerecht zur Kenntnis gelänge.

tina92:

--- Zitat von: Spid am 29.09.2021 17:09 ---Ein Unternehmer, dessen Termin für die Zulassung seiner 52 Kfz platzt und dieser erst nach Tagen nachgeholt werden kann, wird die Stadt dafür ggfs. in Anspruch nehmen - und diese dann Dich.

--- End quote ---
Hallo Leute, vielen Dank für Eure Nachrichten.
Wenn der Mitarbeiter statt der korrekten Kündigungsfrist von 5 Monaten, nur 3 Monate einhalten will, dürfte Dein geschildertes Szenario nicht haltbar sein, oder?

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