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Bewertung von Arbeitszeugnis

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Zeussowitz:
Ich hatte in vorheriger leitender Tätigkeit einen durch Arbeitsvertrag zugewiesenen Menschen (ich vermeide hier das Wort Mitarbeiter), der nachweislich eine FSJlerin sexuell belästigt, eine zweite sexuell genötigt hat.

Das formulierte Arbeitszeugnis mit schlechter Beurteilung wurde vom ArbG einkassiert. Formulierungen wie „einwandfreies Verhalten gegenüber Kollegen“ war ebenfalls nicht zulässig, da daraus auf das Verhalten gegenüber Frauen abgestellt werden konnte. Dem Menschen war ein Zeugnis mit der Mindestnote befriedigend (die Ironie dieser Formulierung im konkreten Kontext war dem Richter nicht aufgefallen übrigens) auszustellen. Das war der Moment wo mir spätestens klar wurde, dass diese Zeugnisse es nicht wert sind, dass für das Papier auf dem Sie stehen ein Baum gefällt wird.

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