Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifverhandlungen und die Inflation
JesuisSVA:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.
....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.
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Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.
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...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht. Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.
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Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.
Matti101:
Vor 20 Jahren Jahren war das Arbeitskräfteangebot in vielen Bereichen des ö D höher als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich erinnere mich noch an Bewerberauswahlverfahren - 30 Berwerbungen auf eine Verwaltungsstelle. Da war auch das Direktionsrecht erfolgreich anwendbar. Die Zeiten haben sich geändert. Das Arbeitskräfteangebot ist gesunken. Es gibt auf viele Stellenausschreibungen kaum noch Bewerber.
....und dann kommt in dieser Zeit noch ein Spezi, der das Direktionsrecht wirksam anwenden will.
tonystaks:
Bei allem Respekt vor SVA‘s rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.
Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.
Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. „Draußen ist kälter als nachts.“
Edit: Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, diese für ihn wichtige Expertise, zu vergüten, kommt bestimmt was besseres raus als Sülze!
Matti101:
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:18 ---Bei allem Respekt vor SVA‘s rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.
Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.
Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. „Draußen ist kälter als nachts.“
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genauso ist es. Es ist nicht zielführend, rechtliche Würdigungen isoliert von anderen wesentlichen Zusammenhängen zu betrachten.
JesuisSVA:
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 20:16 ---Vor 20 Jahren Jahren war das Arbeitskräfteangebot in vielen Bereichen des ö D höher als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich erinnere mich noch an Bewerberauswahlverfahren - 30 Berwerbungen auf eine Verwaltungsstelle. Da war auch das Direktionsrecht erfolgreich anwendbar. Die Zeiten haben sich geändert. Das Arbeitskräfteangebot ist gesunken. Es gibt auf viele Stellenausschreibungen kaum noch Bewerber.
....und dann kommt in dieser Zeit noch ein Spezi, der das Direktionsrecht wirksam anwenden will.
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Da das Direktionsrecht innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes in Deutschland täglich zig millionenfach wirksam angewandt wird, erschließt sich die Vorbringung nicht.
--- Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:18 ---Bei allem Respekt vor SVA‘s rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.
Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.
Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. „Draußen ist kälter als nachts.“
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Da Du zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet bist und diese Leistung bewusst und vorsätzlich nicht erbringst, dürfte jeder Arbeitgeber besser ohne als mit bockigem Kind fahren.
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