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Tarifverhandlungen und die Inflation

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Organisator:

--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

--- End quote ---

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

WasDennNun:

--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:15 ---Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.

--- End quote ---
Aber es gibt doch auch Grenzen was die auszuübenden Tätigkeiten angeht, oder.
Also 20% der Zeit Kloaken entleeren anweisen für eine Sachgebietsleiter mag ja nicht EG relevant sein, wäre das dann vom Direktionsrecht gedeckt?

JesuisSVA:
Und ob ein Arbeitgeber es mit sich machen lässt, ist immer noch eine andere Frage, die auch völlig losgelöst von realen Personalproblemen sein kann. Ich denke, dass bspw. Spid einen sich unbotmäßigen Mitarbeiter vor die Tür gesetzt oder zur Eigenkündigung motiviert hätte, selbst wenn er seinen Kaffee hätte selber holen müssen. Und das aus gutem Grund: das Arbeitsverhältnis ist ausgehandelt und geschlossen. Wenn der Arbeitnehmer das Direktionsrecht des Arbeitgebers begrenzen wollte, hätte er das bei Vertragsschluss tun können. Ist er hinterher unzufrieden, steht es ihm frei zu gehen. Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, in denen Arbeit gegen Geld getauscht wird. Wer braucht Arbeitnehmer, die nicht im gesetzten rechtlichen Rahmen Arbeit gegen Geld tauschen möchten?


--- Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 19:55 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:15 ---Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.

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Aber es gibt doch auch Grenzen was die auszuübenden Tätigkeiten angeht, oder.
Also 20% der Zeit Kloaken entleeren anweisen für eine Sachgebietsleiter mag ja nicht EG relevant sein, wäre das dann vom Direktionsrecht gedeckt?

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--- Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 16:46 ---Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.

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Und es mag auch weitere Unzumutbarkeiten geben. Das bedingt jedoch eine Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Matti101:

--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

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Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

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...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

WasDennNun:

--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49 ---
--- Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47 ---....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

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Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

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...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

--- End quote ---
Unersetzbar ist niemand.
Was du beschreibst ist doch nur ein nach verhandeln nach Vertragsabschluss.
Macht man doch ständig bei jeder Lohnrunde.

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